der teutschen Reichsländer.
Otto gewann also durch diese Standeserhöhung
wohl weiter nichts als die herzogliche Gewalt
über seine Länder, und daß er der alleinige Herr
in seinem Lande wurde. Eben so stiftete Kaiser
Heinrich der lte die Markgrafschaften Meissen,
Lausitz, Niedersachsen und Schleßwig und Kaiser
Friederich der lte, welcher dem Hause Oesterreich
so manche Vortheile zuwachsen ließ, legte den
österreichischen Landen im J. 1156. die herzogli=
che Würde bey. Beweise genug, daß in den
mittlern Zeiten in Ansehung der Standeserhöhun=
gen nichts bestimmtes vestgesetzt war.
Seit dem 13ten Jahrhundert nun finde ich
in der Geschichte kein Beyspiel, daß der Besitzer
eines Landes seinen Titel auf dieses übertragen
hätte, sondern die Kaiser maßten sich seit dieser
Zeit die Standeserhöhungen der teutschen Reichs=
länder als ein Reservat=Recht an. Nun ist es
auch zwar keinem Zweifel unterworfen, daß nicht
der Kaiser, als die Quelle aller Gnaden, nur allein
dem Lande eine Standeserhöhung beyzulegen be=
rechtigt seyn sollte, von welchem Nutzen aber wür¬
de diese dem Besitzer seyn, wenn derselbe nicht
zugleich von der erhaltenen Würde seines Landes
Sitz und Stimme auf dem Reichstag hätte? wel=
che
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Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin