Full text: Beyträge zum teutschen Rechte (Th. 6 (1790))

22 Bodmann von der Makel der Bastarden / 
§. 4.4 
Sie hat demnach das bloße Vorurtheil der 
mittlern Jahrhunderte, — und desselben 
Bestättigung durch ungeschickte 
Glossatoren für sich. 
Der dem Leutschen von jeher verhaßte Be¬ 
griff, Ehr= und Rechtlosigkeit, womit derselbe 
aus billiger Achtung gegen das bürgerliche Kleinod 
nur sehr sparsam umging, konnte es solchemnach 
gewiß nicht seyn, der den Ursprung solcher unschul¬ 
digen Geschöpfe betraf. Irre ich nicht, so kannte 
der Teutsche kein solches Unding überhaupt, was 
Fabeln und Glossenschmide unter der Larve einer 
Levis notae macula zuerst hervorgebracht, und end¬ 
lich durch Wahn unterstützt, vollends gesetzmäßig 
gemacht haben — Vergessenheit vaterländischer 
Sitte, Rechtsgrundsätze, und Denkungsart stif = 
teten die ersten Pfeiler — und Summisten, Glos¬ 
satoren, Abbreviatoren bauten darauf so mu= 
thig und getrost fort, daß das Lehrgebäude zur 
Schande der Menschheit, die dabey so manchen 
Biedermann um Ehre und Leumuth kommen sah, 
gar bald fertig stand, und, was noch mehr, lauten 
allgemeinen Beyfall erhielt. 2z0, dessen Summe 
beliebt 
Max-Planck-Institut für
	        
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