Volltext : Auserlesene neueste Staats-Acta, unter der jetzt Glorwürdigsten Regierung Ihro Röm. Kayserl. Majest. Josephs des Zweyten, zum Behuf der Reichs-Historie und der Staats-Rechten (Th. 6 (1772))

Gelnhausen  Irrungen  mit  Chut=rc.  127
dahin  des  weitern  unterthaͤnig  gehorsamst  vernehmen -
  lassen:
Wie  sich  das  Hochgräfliche  Haus  Ysenburg
gar  nicht  befremden  lassen  koͤnne,  wann  Unfere -
  dermalige  gnadigste  Pfands-Herrschaft
in  denen  wider  jene  vor  jetzo  nothdringlich  fuͤhrenden -
  Beschwerden  sich  Unserer  gerechtest  anzunehmen -
  und  zu  vertretten,  so  vermoͤgend
als  gnaͤdigst  gewillet  seynd;  sintemahlen  diese
Reichs=Pfandschaft  und  die  derselben  anklebende -
  Territorial-Hoheit  sothaner  Befugnis
allschon  von  selbsten  das  Wort  spricht,  nicht
zu  gedencken,  daß  nicht  allein  diese,  sondern
auch  alle  uͤbrige  Stadt-Berechtsamkeiten
mit  zu  diesem  Pfande  gehoͤren  folglichen  die
daruͤber  entstehende  Irrungen  gnaͤdigste  Pfandherrschaft -
  sich  eigen  zu  machen;  allerdings
genothiget  ist,  und  haͤtte  dahero  von  dem  hohen -
  Gegentheil  vielmehr  in  Rüͤcksicht  dessen
besser  erwogen,  und  von  selbst  vermuthet  werden -
  sollen,  daß  ein  so  grosser  Füͤrst  bey  in¬Ju¬ -
 -
  Verschmaͤhlerung  seiner
rium  nicht  gleichgultig  drein  sehen  köͤnne  und
werde.
Und  wann  auch  dergleichen  vorhero  entweder -
  me,  oder  nicht  bey  jedem  Vorfall  geschehen -
  waͤre,  davon  das  Gegentheil  doch  viel  zu
bekannt,  als  daß  es  sollte  in  Abrede  gestellet
werden  koͤnnen,  so  waͤre  solches  nur  allein  der  Ursache -
  beyzumessen,  daß  man  bey  ehedem  etwa
vorgefallenen  Differentien  unsere  gnaͤdigste
Pfandes  =ge -

Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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