Volltext : Auserlesene neueste Staats-Acta, unter der jetzt Glorwürdigsten Regierung Ihro Röm. Kayserl. Majest. Josephs des Zweyten, zum Behuf der Reichs-Historie und der Staats-Rechten (Th. 7 (1773))

6.  Cap.  Von  der  Hollstein=302 -

Nicht  eine  eitle  Erhebung  hat  ihn  zu  einem -
  solchen  Unternehmen  verleitet:  Es  ist
derselbe  durch  unverruckt  maͤnnliche  Abstammung -
  aus  einem  Hause,  dessen  Alterthum  und
ehemalig  Fuͤrstliches  Ansehen,  dann  uralt¬Gräͤflicher -
  Ursprung  von  denen  aͤltesten  Zeiten
der  ersten  Teutschen  Reichs=Verfassung  her,  da
zwischen  einem  Fuͤrsten  und  Grafen  kein  wesentlicher -
  Unterschied  ware,  gleich  allen  souverainen -
  Haͤusern  von  Europa  ohnwidersprochen -
  und  ohnunterbrochen  hergeleitet  wird,  entsprossen. -
  Von  seinen  eigenen  maͤnnlichen
Stamms=Voreltern  sind  die  Herzogen  von
Berg  und  Cleve,  auch  die  Herzogen  von  Limburg, -
  und  von  diesen  nachher  die  letztere  Grafen -
  und  Herzogen  zu  Luxenburg  erzeuget  worden, -
  aus  welch  letzteren  sich  das  Heil.  Roͤm.
Reich  sogar  4.  Kayser  erwählet  hat.  Es  häte
also  derselbe  nicht  noͤthig  gehabt,  das  Ansehen -
  seines  Hauses  durch  einen  entlehnten  Glanz
zu  erheben:  Allenfalls  wuͤrde  er  die  Herstellung -
  des  Fürstl.  Standes  seiner  Voreltern
lediglich  von  der  Allerhöͤchsten  Gnade  des  gerechtesten -
  Oberhaupts  des  Röͤm.  Reichs  erwartet -
  haben.
Graf  Philipp  Ferdinand  muste  die  Rechte
seines  Hauses  durch  das  noch  uͤbrige  einzige
Mittel  zu  behaupten  trachten:  Dazu  war  er
berechtigt  als  Erbe  des  Herzogthums  Schleßwig -
  und  Hollstein:  auch  als  Erbe  auf  Pinnenberg -
  und  Nachfolger  Ernesti  Grafens  zu
Schauen=Staatsbibliothek

Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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