6. Cap. Von der Hollstein=302 -
Nicht eine eitle Erhebung hat ihn zu einem -
solchen Unternehmen verleitet: Es ist
derselbe durch unverruckt maͤnnliche Abstammung -
aus einem Hause, dessen Alterthum und
ehemalig Fuͤrstliches Ansehen, dann uralt¬Gräͤflicher -
Ursprung von denen aͤltesten Zeiten
der ersten Teutschen Reichs=Verfassung her, da
zwischen einem Fuͤrsten und Grafen kein wesentlicher -
Unterschied ware, gleich allen souverainen -
Haͤusern von Europa ohnwidersprochen -
und ohnunterbrochen hergeleitet wird, entsprossen. -
Von seinen eigenen maͤnnlichen
Stamms=Voreltern sind die Herzogen von
Berg und Cleve, auch die Herzogen von Limburg, -
und von diesen nachher die letztere Grafen -
und Herzogen zu Luxenburg erzeuget worden, -
aus welch letzteren sich das Heil. Roͤm.
Reich sogar 4. Kayser erwählet hat. Es häte
also derselbe nicht noͤthig gehabt, das Ansehen -
seines Hauses durch einen entlehnten Glanz
zu erheben: Allenfalls wuͤrde er die Herstellung -
des Fürstl. Standes seiner Voreltern
lediglich von der Allerhöͤchsten Gnade des gerechtesten -
Oberhaupts des Röͤm. Reichs erwartet -
haben.
Graf Philipp Ferdinand muste die Rechte
seines Hauses durch das noch uͤbrige einzige
Mittel zu behaupten trachten: Dazu war er
berechtigt als Erbe des Herzogthums Schleßwig -
und Hollstein: auch als Erbe auf Pinnenberg -
und Nachfolger Ernesti Grafens zu
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Max-Planck-Institut für
zu Berlin