300 6. Cap Von der Hollstein=Schleßwig -
Hollsteinl. Linie entsprossener Herr,
ohne mindeste Achtung für die Rechte des aus
der aͤlteren Hollstein=Schauenburgl. Linie entsprossenen -
Limburgl. Hauses, ohne mindeste
Achtung für die im Jahr 1760. Höchst Dero
Gesandten in Paris übergebene Vorstellung, | |
mit Rußland als Herzogen zu Hollstein einen
Theilungs=Tractat in dem seinem Hause und
und anderen mit=intereßirten Schauenburgl.
Stammsverwandten je und allezeit zugehörigen -
Erbtheil zu Stande gebracht, auch sogar
davon dem Vernehmen nach zerschiedene Ortschaften, -
Herrlichkeiten und Rechte durch eine
unwiederrufliche Kaufhandlung vor nicht gar
geraumer Zeit an die Stadt Hamburg unbezugt -
veraͤussert, mithin die Erfuͤllung des Oldesloischen -
Vertrags unmoͤglich gemachet, so
hatte derselbe nichts mehr zu schonen.
Der Oldesloische Vertrag ware gaͤnzlichen -
zernichtet, es ware also dem Limburgischen -
Mannsstammen zu dem Erbrecht auf
Pinnenberg, auch noch die Rechte Ottomis
des dritten Grafens zu Hollstein, Stormarn,
Schauenburg und Sternberg, somit die von
diesem durch den Oldesloischen Vertrag abgetrettene -
Laͤnder Adolphi des 14ten naͤmlich
Schleßwig und Hollstein, um so gewisser zugefallen, -
als König Christian IV. in einem an
Sr. Kayserl. Majest. den 19ten May 1620.
erlassenen Vorstellungs-Schreiben in Betref
Standes Restitution & Confirmation Grafen -
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zu Berlin