Full text: Neue Berichte von Religions-Sachen (Th. 4 (1751))

Vierten Theils 
328 
So hat man denen beyden hohen Theilen kei= 
nen Undienst zu leisten geglaubet, wann man die¬ 
sem letzteren Wieder-Abdruck dasjenige in Zeiten 
noch entgegen zu stellen suchte, was gleichwohlen 
die beyderseits erkannte allgemeine bundigste und 
heiligste Reichs=Gesätze samt denen Friedens¬ 
Schluͤssen de Simultaneo recht und billig sagen, 
dann der nach diesen aufs genaueste abgemessene 
beyderseitige practische taͤgliche Her= und Fort¬ 
gang in dem alten und neuen allerseitigen beson¬ 
ders aber Catholischen Verstand davon loͤbliches 
und gutes alltaͤglichen zeigen thut. 
Und was hingegen ab deme vor das ganze Reich 
und jeden hohen Religions=Theil insbesondere zu 
befahren waͤre, wann man nach dem Anlaut der 
jenseitigen guten Meynung ab Seiten des einen 
hohen der A. C. verwandten theils dem andern 
Catholischen hohen Theil das Simultaneum für¬ 
ter nicht gestatten=sondern den Statum ut Sta¬ 
tum Anni 1624. mit dessen Eliminirung de 
facto wiederherstellen wolte. 
in Sachen desto deutlicher und gruͤndlicher zu 
Werck zu gehen, setzet man die Gesetz-Stelle 
voraus, welche die eigentliche richtige Ziel und 
Maaß einem jeden Theil disfalls anzuzeigen und 
anzuweisen haben, quo praevio sich von selbsten 
ergeben wird, ob die gegentheilige Meynung in 
Rechten bestehe oder vielmehr von selbsten zerfalle? 
§. 1. 
Das Simultaneum will in dem beyden hohen 
Religions=Theilen gemeinen Sinn und Ver= 
stand so viel andeuten, daß entweder mehrere Re= 
ligionen 
Votlage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer