Drittes Capitel.
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Wieder=-Abdruck einer auch in Anno 1720. schon
in publico erschienenen Bewandtnuß des Simul¬
tane sehen, welcher, woer ebenmaͤßig die norm
und form voraus tragen soll, wornach das Jus
Reformandi Catholicorum circa Exercitium
Religionis zu reformiren waͤre, wenig oder gar
nichts davon vor die Catholische Churfuͤrsten und
Staͤnde durchs ganze breite Reich uͤberlassen
würde.
Man will aber des vor sich habenden widrigen¬
den Vorgangs ohngeachtet dieses ganz nicht- son¬
dern jenes vielmehr der Einsicht und Gemuͤths¬
Billigkeit derer fuͤrtreflichen protestantischen
Herren Gesandten anheim geben, daß selbe aus
naͤherer Erkanntnuß der wahren der Sachen Be¬
schaffenheit sowohl, als der gemein ersprießlichen
Ruhe und Friedens halber es beym alten und deme
belassen werden, was à pace condita her bis zu
dieser Stund in Religions=Sachen beyden Thei¬
len recht und billig gewesen, und ein jeder vor sich
gegen GOtt und Kayserl. Majestät und das ge=
samte Reich zu verantworten getrauet.
Um jedoch nichts zu unterlassen, was einen ho¬
hen der A. C. verwandten Theil des Reichs von
denen allschon eingegangenen gewaltsamen Wee¬
gen wo nicht ganz wieder ab-doch in daferne auf
friedlichere verleiten moͤgte, daß selber in Sachen
nicht weiter thaͤtig fuͤrschreiten=sondern wenigstens
vorhero daruͤber mit dem Catholischen Theil des
Reichs guͤtlich zu vernehmen belieben wolte, um
etwa die widrige Bemuͤhungen so ehender zu un¬
terbrechen,
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Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin
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