Full text: Neue Berichte von Religions-Sachen (Th. 4 (1751))

Zweytes Capitel. 
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4) ein rechtlicher Beystand ertaubet, und 
diesem das sichere Geleite ertheilet, anbey 
5) von ihrer Seite, ein Norarius Adjun- 
étus, zu Aufrechthaltung des Protocolls, zu¬ 
gelassen, auch 
6) ihnen, sowohl über jetzige, als künftige 
Verhandlungen, Extractus Protocolli erthei¬ 
let wuͤrde. 
Ob nun wohl die Herrn Deputati solches 
alles ad referendum genommen, die Gemeinde 
mit der Hofnung einer baldigen Wiederkunft 
vertröstet, sie zu dem Ende vermahnet, noch 
mehrere, als die bisherige drey Bevollmaͤchtig¬ 
te zu ernennen; diesen auch sogleich auf der 
Stelle noch dreyzehen andere zugeordnet worden. 
so ist doch, in der gantzen Sache, bishero wei= 
ter nichts erfolget, ja es haben sogar die zwey 
Cronenbergische Burger, welche nach der Ruͤck¬ 
reise derer Hrn. Deputirten, bey selbigen zu 
Mayntz, eine gantze Woche hindurch, um den 
Extractum Protocolli angesuchet, solchen, 
aller angewendeten Muͤhe ohngeachtet, nicht 
erhalten können. Es ist vielmehr, ab Seiten 
derer Chur=Mayntzischen Diener, jederzeit in 
solchen Wegen gegangen worden, worinnen 
man, so viel moͤglich, denen Cronenbergischen 
Buͤrgern die Wissenschafft ihrer Gerechtsamen 
zu entziehen, denenselben die rechtlichen Bey¬ 
staͤnde zu erschwehren, und Adjunctionem No¬ 
tarii, bey gehaltenen Protocollen, zu behin¬ 
dern bemuhet gewesen. 
X 2 
Ew. 
Vorlage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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