Dritten Theils
194
rers, mit dasigem Collegiat
Stiffte entstan-
dene Irrungen betreffend.
Die sub ( inducirte Beylage ist
das Schreiben Wetzlarischen
Magistrats ad Corpus Evan-
gelicorum, sub dato 11. May
& dictato 27. ejusd. 1750.
Allerdurchkauchtigster
Großmaͤchtig¬
ster und Unuͤderwindlichster Römischer Kay¬
ser rc. rc.
Allergnädigster Kayser und Herr /
Fw. Kayserlichen Majestät ist bereits, mit¬
telst Inserats zu dem an Allerhoͤchst=Dero¬
selben, unterm 3. August. 1746. gestelleten,
die Religionis-Gravamina im Reiche über=
haupt betreffenden Repraesentations. Schrei¬
ben, in obliegenden und allerdevotesten Re¬
spect von uns vorgetragen worden, auf was
anstoͤßige und der Folgen wegen für das gantze
Evangelische Wesen bedenckliche Art, „Anno
1732. von dem Collegiat-Stiffte zu Wetzlar,
durch eine von ihm solcher Zeit einseitig ver¬
hängte Installirung des dortselbstigen Evangeli=
schen Pfarrers, Fleischmanns) zum Senjore
dasigen Evangelischen Ministerii, in das, dem
Magistrate besagter Stadt Wetzlar, als einem
Reichs=Stande Augustanæ Confessionis,
ohnbezweiffelt privative daselbst zustehende Jus
Sacrorum eingegriffen, und, unter dem Vor=
wandte
Vonage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin