16 Abgeordneten -
der Stadt Siegen, Commerzienrath Kreutz, welcher für
den Kreis Siegen das Geschenk ablehnte, die Zuwendung für die übrigen,
selbst für die Industriegegenden aber befürwortete, obgleich dieselben
Gründe, welche für den einen Industriebez
k sprechen, auf alle Anwendung ¬
finden. In den Industriegebieten duldet die Beweglichkeit
des Lebens erst recht keine solche Schranken. Nachdem Correferent dem
Erstaunen Ausdruck geliehen, erwiderte der genannte Abgeordnete für
Siegen, wie er sich sein Recht, die ganze Provinz zu vertreten, nicht
beschränken lasse, worauf Correferent ihm begreiflich machte, daß
seine Absicht nicht dahin gehe, Anderer Rechte zu beschränken, der Abgeordnete ¬
für Siegen aber Anderen die Hände binden, seine eigenen
aber frei behalten wolle, ein Benehmen, welches Verwunderung zu erregen ¬
geeignet sei. Mit den Industriebezirken haben alle weiter entwickelten ¬
Kreise, wie ausgeführt wurde, gleiche Verhältnisse, sie vertragen ¬
keine Stagnation, wie sie hier eingeführt werden soll; solche
retrograde Tendenzen könnten höchstens noch in denjenigen Kreisen
bestehen, wohin die Cultur noch nicht gedrungen und die in den allgemeinen ¬
Verkehr noch nicht oder erst spät hineingezogen worden.
ad §. 3. Wurde Seitens des Correferenten der Ausdruck im
zweiten Alinea „verändert" bemängelt, da die Absicht dahin gehe, die
Rechte der Ehegatten im §. 4 wesentlich zu beschränken. Werde die
Beschränkung beschlossen, so müsse statt
„verändert" gesetzt werden
„beschränkt". Es wurde jedoch darüber
hinweggegangen, weil es in
dem jetzigen Stadium auf den Ausdruck nicht ankomme.
ad §. 4. Nachdem in der allgemeinen Discussion die Gefahren
der Beschränkung ausführlich hervorgehoben und der Ausschuß beschlossen ¬
hat, die den Grundbesitzern zugedachten exorbitanten ¬
Beschränkungen fallen zu lassen, jedoch die ebenfalls schädliche ¬
Bevormundung des Ehemanns durch die Frau, des überlebenden
Ehegatten durch den Familienrath bestehen zu lassen, so kann ich mich
hier damit begnügen, die Verwerflichkeit auch dieser Vinculirungen in
klares Licht zu stellen.
Hinsichtlich der Verhandlung im Ausschuß ist noch vorherzuschicken, ¬
wie die Mitglieder der Ritterschaft sich bemühten, den Abgeordneten ¬
der Landgemeinden begreiflich zu machen, daß es für sie wohlthätig ¬
sein würde, sich diejenigen Fesseln anlegen zu lassen, welche
ihnen vom Antragsteller zugedacht worden. Die letzteren beharrten
jedoch fest bei der Erklärung, daß sie und ihre Standesgenossen darauf
einzugehen nicht für rathsam hielten. Correferent, welcher ebenfalls
die Landgemeinden vertritt, wies diese Zumuthungen, welche freilich