fullscreen : Kuntze, Johannes Emil: ¬Der Wendepunkt der Rechtswissenschaft; ein Beitrag zur Orientierung über den gegenwärtigen Stand- und Zielpunkt derselben

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Der  Standpunkt.  Zweite  Richtung.
Weise  versäumt,  dessen  Bedürfniß  nachzuweisen  oder  auch  nur  anzudeuten =
  *).  Auch  hier  gibt  es  Forderungen  der  „Sparsamkeit",  nicht
bloß  in  jener  von  Ihering  (a.  a.  O.,  S.  45)  mit  Recht  betonten  Richtung.
§.  27.  Angesichts  einer  solchen,  wie  mir  scheint,  auf  civilistische
Künsteleien  hinauslaufenden  transscendentalen  Spiritualistik
muß  es  die  neue  Bewegung  nun  wohl  sich  gefallen  lassen,  von
mancher  Seite  her  sich  im  Ganzen  verurtheilt  zu  sehen.  Als  thätigster
und  entschlossenster  Wortführer  einer  unmittelbar  reagirenden  Partei ¬
  ist  bis  jetzt  Windscheid  zu  nennen,  welcher  in  mehreren  Aufsätzen ¬
  der  „kritischen  Ueberschau"  seine  Stimme  zu  Gunsten  einer  einfachen, ¬
  kunstlosen,  ungesuchten  und  der  täglichen  Lebensauffassung
mehr  entsprechenden  Behandlungsweise  erhoben  hat.  Bezeichnend  sind
jene  Worte  des  Genannten,  welche  zunächst  gegen  die  Puchta'sche
Auffassung  der  Universalsuccession  gerichtet,  aber  in  einem  allgemeineren
Sinne  zu  verstehen  sind:  „Hier  möchte  ich  fast  ausrufen:  schütteln
wir  uns  und  fassen  wir  uns  in  unseren  gefunden  Herzen  zusammen
daß  wir  den  klaren  Blick  wiedergewinnen,  den  uns  Nebelgestalten
versperren  wollen.  Ist  es  denn  so  schwer,  für  ein  einfaches  (sic!)
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Verhältniß  einen  einfachen  verständlichen  Ausdruck  zu  finden?
Wir  können  diese  Worte  als  das  Motto  einer  ganzen  Partei  ansehen.
Gewiß,  dieselbe  hat  ihre  Berechtigung;  aber  freilich  auch  die  Richtung,
gegen  welche  reagirt  wird,  geht  aus  innerer  Nothwendigkeit
hervor,  und  die  Reaktion,  wie  jede  Reaktion,  läuft  Gefahr,  über
ihr  Ziel  und  Recht  hinausgetrieben  zu  werden;  „Videant  Consules,
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ne  quid  detrimenti..
§.  28.  Ein  von  Windscheid  wesentlich  verschiedener  Standpunkt ¬
  ist  derjenige,  welchen  Leist  einnimmt.  Wenn  ich  dennoch
denselben,  und  zwar  als  Vertreter  einer  besonderen,  gleichfalls  neuen,
6)  Meine  Ansicht  über  das  Inhaberpapier  habe  ich  bereits  anderwärts
angedeutet.  Hier  genüge  daher  (was  späterer  Ausführung  vorbehalten  bleiben
muß)  die  Bemerkung,  daß,  was  Ihering  als  Prinzip  des  Inhaberpapieres
hinstellt,  von  mir  für  das  Kriterium  des  Blankogiro  gehalten  wird:  bei
diesem  kommen  wir  in  der  That  nicht  aus  ohne  die  Annahme  eines  bis  zu  der
Ausfüllung  oder  der  sie  vertretenden  Präsentation  (welche  nämlich  den
definitiven  Willen  markirt,  die  Schriftobligation  auf  sich  zu  fixiren)  suspendirten ¬
  Obligationserwerbs.  Diese  Struktur  entspricht  dem  Wesen  des  Ordrepapieres =
  sowie  der  komplizirten  Physiognomie  und  geschichtlichen  Entstehung
des  Blankogiro.
1)  Vergl.  krit.  Ueberschau,  l.  S.  182.
            
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