Handhabung der Agnitionsfristen. §. 112.
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für seine Zeit als Mittel zu einer raschen Regulirung der
Erbschaftsangelegenheiten darstellt.
Es kommt bei allen Todesfällen regelmäßig sehr bald zum
Vorschein, ob ein Testament vorhanden ist oder nicht. Das
Interesse so vieler Personen bürgt dafür, und überdem waren
seit August eine Reihe von Maaßregeln für rasche Eröffnung
der Testamente getroffen worden. Ist nun ein Testament vorhanden, ¬
so lief erst die Frist für die c. t. b. p., und es
konnte dann gleich im folgenden Jahr die sec. tab. agnoscirt
werden, nach deren Agnition natürlich keine ab int. mehr deferirt ¬
wird, auf die sich auch, wenn einmal ein gültiges Testament ¬
vorhanden war, wegen der vorherrschenden Sitte die b.
p. zu agnosciren, selten Jemand wird Rechnung gemacht haben.
War es aber von vorn herein klar, daß Jemand intestatus ¬
verstorben sei, so wurde nun gleich bon. poss. ab int.
agnoscirt. Es konnte dies ausnahmsweise noch durch die
Schwangerschaft der hinterlassenen Ehefrau, welche in possessionem ¬
mittirt war, sistirt werden, aber wenn dann der postumus ¬
geboren ist, so wird ihm sogleich die b. p. deferirt ?).
Die den liberi zustehende h. p. dauert nun ein Jahr, worauf ¬
die legitimi gerufen werden, aber allerdings so, daß hier
der suus noch einmal kommt, ebenso wie er dann unde
cognati noch einmal gerufen wird. Indeß wenn auch der
Prätor die Agnatenklasse der Berechtigung nach hinter
den suus gestellt hat, so ist doch die Frage, ob dies auch äußerlich ¬
auf die Fristen eingewirkt habe, und in der That scheint
dies nicht ohne Grund bezweifelt werden zu können.
Ulpian spricht über diesen Punkt folgendermaßen:
fr. 1. §. 11. de succ. ed. — Sed videndum est, an
inter ceteros ipse quoque qui exclusus est, admittatur; ¬
utputa filius est in potestate, delata est ei
b. p. ex prima parte, unde liberis defertur; exclusus ¬
est tempore aut repudiatione; ceteris defertur; ¬
sed ipse sibi succedat ex hac successoria parte?
Et magis est, ut succedat, ut unde legitimi possit
petere.
9) fr. 2. §. 4. quis ordo.