fullscreen : Asträa (Bd. 1, H. 1 (1812))

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den, wenn er sie nicht in gehöriger Unterwürfigkeit zu schalten
weiß. DaL Dclatorcnsostcm brachte rs dahin, daß kein ausge,
zeichncter Mann mehr wichtige Staatsanucr annchmen wollte,
daß die rechtschaffensten und talentvollsten (wie rin Coccejus Nerva)
durch Sclbmord dcm 2lnblick seiner Schreckensregierung entflohen,
mithin die Verwaltung der Staatsämter in die schlechtesten Hände
fallen und das Rcgcntcnansehcn immer mehr finken mußte. Daß
die Zusammenfassung der politischen Maximen aller Theile einer
Staatsverwaltung während eines Rcgentenlebens in einen Total,
überblick, wie die angekündigte der Staatsverwaltung unter Tibe,
rius (welcher ähnliche, z.B. der Regierungsmaximen des Numa
nach Livius und des Trajan nach Plinius folgen werden), für die
Gesctzpolitik höchst wichtig scy, wird wohl Niemand bezweifeln.
Nur aus solchen Totalüberblickcn vieler Regentenlebcn und Regie,
rungsperiode» kann der historische Stoff zusammengesetzt wer,
den, welcher der Gesctzpolitik und Staatswissenschaft zur Ver,
sinnlichung der Folgen guter oder schlechter Regierungsgrundsahe
unentbehrlich ist. Die Astraa wird daher solche historischpolitische
Darstellungen nie vernachlässigen, wird vielmehr eifrig bemühet
seyn, durch sie auch in dieser Hinsicht einem künftigen System
der Gesetzpolitik vorzuarbcitcn.

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