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SUPPLEMENTA.
Jhro Kayserlichen Majestät allerhöchstens Interesse -
und zugleich die Wohlfarth des Römischen
Reichs hauptsächlich mit versire, als auch der allgemeine -
Wohlstand es anderst nicht zulasse, keinesweges -
hinderlich zu seyn, sondern sich gegen
Jhme, dem Herrn Chur=Fürsten, zu des gemeinen
Wesens Besten allenthalben friedsam und ruhiglich -
dergestallt zu betragen, damit derselbe sich deßhalben -
bey Jhro Kayserliche Majestät ferners zu
beschweren keine befugte Ursach haben, auch andere -
Kayserliche Verordnungen hierinnfalls ergeben -
zu lassen, nicht nöthig seyn moͤge; worüber
dann, und wie dieser Kayserlichen Abmahnung in
Zukunfft gehorsamste Folge geleistet werden werde, -
Jhro Kayserliche Maj. von ihme, dem Dom=Capitul, -
der gehorsamsten Anzeige allergnadigst
gewaͤrtig seyn wollten.
VII.
Ine neue Probe, daß Jhro Kayserliche
2 Majestät denen Evangelischen in ihren Beschwerden -
wider die Catholische gleiches
Recht und Schutz angedeyhen lassen wollen, zeiget -
sich darinn, daß allerhöchstgedacht Ihro Kayserliche -
Majestät auf ein in Sachen: von Erthal
Dieterich Carl in puncto confirmationis Tutelae
an dieselbe von dem Reichs=Hof=Rath erstattetes
Vorum unter anderem auch resolviret: es solle ervon -
meldtem von Erthal rescribiret werden, den
dem
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Max-Planck-Institut für