Volltext : Reichs-Fama ([Th. 2] = Jul.-Dec. (1727))

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SUPPLEMENTA.
Jhro  Kayserlichen  Majestät  allerhöchstens  Interesse -
  und  zugleich  die  Wohlfarth  des  Römischen
Reichs  hauptsächlich  mit  versire,  als  auch  der  allgemeine -
  Wohlstand  es  anderst  nicht  zulasse,  keinesweges -
  hinderlich  zu  seyn,  sondern  sich  gegen
Jhme,  dem  Herrn  Chur=Fürsten,  zu  des  gemeinen
Wesens  Besten  allenthalben  friedsam  und  ruhiglich -
  dergestallt  zu  betragen,  damit  derselbe  sich  deßhalben -
  bey  Jhro  Kayserliche  Majestät  ferners  zu
beschweren  keine  befugte  Ursach  haben,  auch  andere -
  Kayserliche  Verordnungen  hierinnfalls  ergeben -
  zu  lassen,  nicht  nöthig  seyn  moͤge;  worüber
dann,  und  wie  dieser  Kayserlichen  Abmahnung  in
Zukunfft  gehorsamste  Folge  geleistet  werden  werde, -
  Jhro  Kayserliche  Maj.  von  ihme,  dem  Dom=Capitul, -
  der  gehorsamsten  Anzeige  allergnadigst
gewaͤrtig  seyn  wollten.
VII.
Ine  neue  Probe,  daß  Jhro  Kayserliche
2  Majestät  denen  Evangelischen  in  ihren  Beschwerden -
  wider  die  Catholische  gleiches
Recht  und  Schutz  angedeyhen  lassen  wollen,  zeiget -
  sich  darinn,  daß  allerhöchstgedacht  Ihro  Kayserliche -
  Majestät  auf  ein  in  Sachen:  von  Erthal
Dieterich  Carl  in  puncto  confirmationis  Tutelae
an  dieselbe  von  dem  Reichs=Hof=Rath  erstattetes
Vorum  unter  anderem  auch  resolviret:  es  solle  ervon -

meldtem  von  Erthal  rescribiret  werden,  den
dem
Zz  4
Max-Planck-Institut  für
            
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