SUPPLEMENTA.
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2. Dieses wuͤrde auch der verwittweten Frau
Fürstin und Vormünderin zu Usingen mit dem
Bedeuten notificiret: ebenfalls von fernerem Anlauffen -
und Beschwerd-Fuͤhrung bey gemeldtem
Herrn Landgrafen wider den Herrn Grafen zu
Nassau=Ottweiler, in solcher Maaß, Gestallt und | |
Absicht, wie bißhero es geschehen seye, abzustehen,
weniger eine Gelegenheit zu Thaͤtlichkeiten und
Rechtswidrigen gantz unförmlichen Executions¬Ausübungen, -
welche Kayserliche Majestät an
keinem Theil ungeahndet jemahls hingehen lassen
würden, zu subministriren, sondern vielmehr die
vorhandene oder noch entstehende Mißhelligkeiten
mit ihren Stammes=Verwandten und anderen,
zwar mit Beybehaltung und zu erst versuchender
guͤtlicher Auseinandersetzung, auch zu solchem
Ende Adhibirung guter Freunde selbige friedlich
zu erheben, in Ermanglung aber eines gewuͤhrigen -
Ausschlags den in gemeinen Rechten sowohl
als denen Reichs=Satz= und Verordnungen vorgeschriebenen -
Weg und keinen andern unterm
Vorwand uͤbernommener Garantie einzutretten,
bey Vermeidung sonst gewaͤrtigenden ernsten
Einsehens sich angelegen seyn zu lassen.
VI.
N Sachen des Herrn Chur=Fürstens zu
Collen Durchl. contra ihr Cöllnisches Dom-Capitul -
in puncto der Land= und Crapß=Aus= -
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Max-Planck-Institut für
Uro