Metadaten : Böhm, Ferdinand: Handbuch der internationalen Nachlassbehandlung mit besonderer Rücksicht auf das Deutsche Reich und die einzelnen Bundesstaaten einschliesslich Elsass-Lothringen

Beilage  1.
5
Or
anlsmus  der  Gerichte
Oesterreich-Ungarn.
A.  In  den  im  Reichsrathe  vertretenen  Königreichen
und  Ländern:*
Der  Oberste  Gerichts-  und  Kassationshof  ist  in  Wien.
Oberlandesgerichte  bestehen  in  Wien,  Graz,  Triest,  Zara,
Innsbruck,  Prag,  Brünn,  Lemberg  und  Krakau.
Gerichtshöfe  I.  Instanz  und  Bezirksgerichte  sind:
I.  Im  Sprengel  des  Oberlandesgerichtes  in  Wien.
A.  Niederösterreich.
1.  Das  Landesgericht  Wien  mit
den  Bezirksgerichten:
a)  städtisch  delegirte:
Alsergrund,  Josefsstadt,  Landstrasse,  Leopoldstadt,
Mariahilf,  Neubau,  Wieden,  Wien  (innere  Stadt);
*)  Obige  Zusammenstellung  ist  dem  im  Verlage  der  k.  k.  Hof-  und
Staatsdruckerei  in  Wien  1876  erschienenen  Schriftchen  „Organismus  der
Gerichte  in  den  im  Reichsrathe  vertretenen  Königreichen  und  Ländern“  entnommen; ¬
  die  späteren  Aenderungen  sind  auf  Grund  der  Publikationen  im
österreichischen  Reichsgesetzblatte  nachgetragen.
            
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