Full text: Reichs-Fama (Th. 16 (1734))

§.1. 
Sechstes Capitel. 
130 
Art heraus setzen und auch / als ob sie nach 
ihrem Gutduncken / wie weit sie dem Landes= 
Herrn den Gehorsam zu leisten hätten? Jn 
ihren Gemeinds=Versammlungen auslegen 
und beschliessen könnten / von verführischen 
und eigennutzigen Leuten beybringen liessen / 
auch sich darauf gäntzlich steiffeten: Gleichwie 
aber dieses alles sehr einfältige / ungerechte 
und recht verführische Vorspieglungen und 
die daraus entspringende obgedachte muth= 
willige und recht boßhaffte / zu ihrer / der 
Unterthanen / eigenen höchsten Verderben 
gereichige Anmassungen höchst verbotten und 
höchst=straffbahr wären / also hätten Jhro 
Kayserl. Majest. von allerhöchsten Kayserli= 
chen Amtswegen sich genöthiget gesehen / die 
vorige Kayserliche Parentes nochmahlen aller= 
gerechtest und alles Ernstes dahin zu wieder= 
hohlen / daß sie / Unterthanen / sich aller Be= 
drohungen / hauptsächlich aber sich aller Be= 
eintrachtigungen/ zumahlen gegen ihren Lan¬ 
des Fürsten allergewalthafften Aufruhrs und 
Empörungen / auch aller heimlichen Zusam= 
menkuͤnfften oder Zusammenrottirung gantz¬ 
lich enthalten / und ihrem von GOtt und Kays 
Majest. ihnen vorgesetzten Landes=Fünsten 
allen gebuͤhrenden Gehorsam und Respect 
erweisen/ die schuldige Jagd=Heg= und ande= 
re Frohnen ohnweigerlich leisten/ und zu Ab¬ 
wendung aller militarischen und anderer sich 
selbst durch eigene Schuld zuziehender Be¬ 
schwernussen hinkünfftig still und bescheiden 
auf= 
Max-Planck-Institut für
	        
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