Sechstes Capitel.
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§.1.
Majest. gnädigst versehen / es werde Magi-
stratus in Conformitate obgedachter Kayserl.
Erkanntnuß solches von selbsten wieder ab=
stellen/ oder sich in Guͤte mit dem Fuͤrstlichen
Hause Brandenburg=Onoltzbach dieserhalb
setzen oder allenfalls auch seines Orts das
Commissions-Geschäfft auf alle Weise be=
förderen helffen und / wie es geschehen / Jh=
ro Kayserlichen Majest. innerhalb 2. Mona=
then gehorsamst zu berichten.
Sechstes Capitel.
Von denen Differentzien zwischen
dem Herrn Fuͤrsten von Hohenzollern=
Hechingen und seinen Unterthanen.
§. 1.
ZAs sich seithero weiter in dieser Sache zu=
A
getragen/ belehren folgende Reichs-Hof¬
Raths=Conclusa:
Sabbathi 3. Octobr. 1733.
Hohenzollern=Hechingen / contra Hohenzol=
lern=Hechingische Unterthanen/ Commissionis in
puncto tumultus.
Absolvitur Relatio & Conclusum:
t. Ponatur der Kayserl. Commissions-Bericht
sub praes. 12. Sept. nup. nebst dem Kayserl.
Hof=Kriegs=Räthlichen Decreto in Freund=
schafft sub præs. 3. ejusdem ad Acta.
2. Haben
Max-Planck-Institut für