Full text: Reichs-Fama (Th. 16 (1734))

5. un. 
Fünfftes Capitel. 
127 
seyn befunden / auch überhaupt die gnädig= 
ste Absicht dabey führeten / daß einer Seits 
dem Herrn Marggrafen an seiner wohlher= 
gebrachten Possessien der Wildbahns=Ge¬ 
rechtsame kein Eintrag wiederfahren / hinze= 
gen aber auch anderer Seits denen Stadt¬ 
Hallischen Unterthanen an ihren Feldern und 
Wiesen / auch davon abhangender ohnent= 
behrlicher Nahrung kein so grosser Abbruch 
oder Schaden geschehe / auch der Herr 
Marggraf selbsten dißfalls gantz billichmaßige 
Gedancken in denen Actis rühmlich geäusse¬ 
ret; also hätten Jhro Kayserliche Majestät 
das sichere gnadigste Vertrauen/ es werde 
der Herr Marggraf sich nach seiner bekann¬ 
ten Aquanimitaet pro futuro mit der Stadt 
Hall in Gute setzen oder allenfalls das Com- 
millions-Geschäfft beförderen helffen / im= 
mittelst aber seine Forst= und Jagd=Bedien= 
ten zu allem billichmäßigen nachbarlichen Be= 
tragen anzuweisen von selbsten geneigt seyn / 
als welches Jhro Kayserlichen Majest. zu 
sonderbahrem gnadigsten Wohlgefallen ge= 
reichen würde. 
3. Eaque notificentur eriam dem Magistrat zu 
Schwäbisch=Hall per Rescriptum, mit dem 
Anhang / daß / gleichwie demselben nicht ge= 
buhret hätte/ einen so ungewöhnlich=spitzigen 
und der Wildbahns=Gerechtigkeit nachthei= 
tigen Wildzaun aufzurichten / mithin selbiger 
auf gewisse Maaße wieder abgethan werden 
mußte; also wolten sich Jhro Kayserliche 
Majest. 
Max-Planck-Institut für
	        
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