Volltext : Reichs-Fama (Th. 18 (1735))

Vierzehendes  Capitel.  §.  2.
172
stellung  vermocht  /  da  die  Graffen  von  Stollberg -
  nach  völliger  Cameral-Erorterung  der
Sache  /  so  wohl  gegen  Jhro  Kayserliche
Majestät  als  Hertzogen  von  Luxemburg/  als
des  Herrn  Bischoffen  zu  Lüttig  Fürstliche
Gnaden  sich  in  allem  /  wie  es  treuen  Vasallen
gebührt  /  zu  bezeugen  nicht  ermangeln  werden.
Wie  nun  Euer  Excellentzien  /  auch  meine
Hoch=  und  vielgehrte  Herrn  aus  diesem  kürtzlich
der  Sachen  Beschaffenheit  ersehen  werden  /  also -
  habe  auch  solches  zu  nöthiger  Information
und  zu  Darlegung  der  gegen  eine  Hochansehnliche -
  Reichs=Versammlung  tragenden  schuldigen -
  Hochachtung  hiedurch  ergebenst  ohnverhal
ten  /  zugleich  aber  versichern  wollen  /  mit  gantzer -
  Dienst=Gebühr  und  Ergebenheit  ohnausgesetzt -
  zu  verharren
Euer  Excellentzien  rc.  rc.
Gedern  den  8.  Dec.
1735.
Gehorsamer  dienst  ergebener  Diener
Friederich  Carl
Graff  zu  Stollberg  /  vor
mich  und  meine  Agnaten.
Max-Planck-Institut  für
            
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