Volltext : Reichs-Fama (Th. 18 (1735))

§.  9.  Dreyzehendes  Capitel.
2737
kunfftigen  Præjuditz  /  den  wir  auf  alle  Weise
von  unsern  vornehmen  und  trefflichen  Mit=Staͤnden -
  feyerlichst  abgewendet  haben  wollen/
mit  abhangen  will  /  begreiffen  aber  gar  wohl
daß  /  wann  Jhro  Kayserl.  Majestät  unsern  allergehorsamsten -
  Bericht  und  Gegen=Nothdurfft  /
wie  es  doch  alle  Billigkeit  und  das  geheiligte
Recht  anbegehret  hat  /  gerecht  und  gütigst  abzuwarten -
  /  hätten  geruhen  wollen  /  solchenfalls
Jhro  der  Anlaß  bey  so  andern  bereits  durch
das  von  unserm  Geheimen  Secretario,  von
Stephne,  an  unsern  Residenten  /  von  Heunisch
abgeschickte  und  bekannt  gewesene  Privat-Schreiben -
  /  welches  dem  Oesterrrichischen  Rescripto
gleichwohlen  beygewienmet  ist  /  vorgestellten
Beschaffenheit  entgangen  wäre  /  uns  gegen  gesamte -
  hohe  Churfürsten  mittelst  besonderer
Hand=Schreiben  /  und  des  an  übrige  vortreffliche -
  Fürsten  und  Reichs  Stände  erst  angezogenen -
  aus  der  Oesterreichischen  Cantzley  erlassenen -
  derenselben  Gesandschafften  /  auch  an  Kays.
und  auswaͤrtige  Ministros  zu  communiciren  anbefohlenen -
  Rescripti  vom  22.  Dec.  so  gehäßigst
und  empfindlichst  vorschreiben  /  um  an  ermeldte
hohe  Churfürsten  gesinnen  zu  können  /  daß  /  da
es  hierunter  (dem  vor  erzehlten  an  sich  so  gering -
  achtlichen  nemlichen  Facta)  um  Jhro
Kayserl.  Majestät  und  des  Reichs=Würde  zu
thun  wäre  /  und  noch  nie  eine  fremde  Macht
sich  dessen  unterfangen  hätte  /  was  von  uns  /
einem  Reichs=Vasallen  /  gegen  das  vorgesetzte
Ober=Haupt  dermahlen  unternommen  worden  /
Aaa
sie
Achtzeyender  Theil.
Max-Planck-Institut  für
uro
            
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