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Erstes Capitel.
§. 3.
Seine Hochfuͤrstliche Gnaden zu Passau davor: -
Daß Jhro Kayserliche Majestät sowohl -
als des Römischen Reiches Hoheit/
Ehre und Sicherheit in alleweg ohnumgaͤnglich -
erfordere / daß der Koͤnig von Franckreich -
mit allen seinen Helffers-Helffern und
Adhaerenten pro aggressoribus Imperiique
hostibus erklaret/ denenselben der Krieg von
Reichs wegen wiederum angeküͤndet/ auch
bis zu Erhaltung eines reputirlich- und sichern -
Friedens mit einmuͤthigem Vernehmen
und zusammengesetzten Kraͤfften fortgesetzet
werde / wozu Sr. Hochfuͤrstlichen Gnaden/
als ein getreuer patriotisch gesinnter Stand
des Reichs / nach aͤusserstem Vermoͤgen alles -
mit beytragen / auch zu solchem Ende
alles dasjenige bestens hiemit secundirt haben -
wolten/ was von denen Herren Vorstimmenden -
bereits angerathen / oder noch
an Handen gegeben werden moͤchte. Ulteriora -
reservando.
Braunschweig=Callenberg: Wie Brehmen.
Trient: Auf das Jhro gehorsamst eingeschickte -
anjetzo in Proposition und Deliberation
gestellte allergnaͤdigste Kayserliche Commissions -
- Decret hatten Jhro Hochfuͤrstliche
Gnaden zu Trient / wegen des von der
Tron Franckreich mit Jhrer Kayserlichen
Majestät und dem Heil. Roͤm. Reiche gebrochenen -
Friedens / Jhme / Gesandten /
dahin die gnädigste Instruction ertheilt / daß /
nachdeme gedachte Cron Franckreich aus
gen
nicht
Max-Planck-Institut für