Volltext : Reichs-Fama (Th. 18 (1735))

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Erstes  Capitel.
§.  3.
Seine  Hochfuͤrstliche  Gnaden  zu  Passau  davor: -
  Daß  Jhro  Kayserliche  Majestät  sowohl -
  als  des  Römischen  Reiches  Hoheit/
Ehre  und  Sicherheit  in  alleweg  ohnumgaͤnglich -
  erfordere  /  daß  der  Koͤnig  von  Franckreich -
  mit  allen  seinen  Helffers-Helffern  und
Adhaerenten  pro  aggressoribus  Imperiique
hostibus  erklaret/  denenselben  der  Krieg  von
Reichs  wegen  wiederum  angeküͤndet/  auch
bis  zu  Erhaltung  eines  reputirlich-  und  sichern -
  Friedens  mit  einmuͤthigem  Vernehmen
und  zusammengesetzten  Kraͤfften  fortgesetzet
werde  /  wozu  Sr.  Hochfuͤrstlichen  Gnaden/
als  ein  getreuer  patriotisch  gesinnter  Stand
des  Reichs  /  nach  aͤusserstem  Vermoͤgen  alles -
  mit  beytragen  /  auch  zu  solchem  Ende
alles  dasjenige  bestens  hiemit  secundirt  haben -
  wolten/  was  von  denen  Herren  Vorstimmenden -
  bereits  angerathen  /  oder  noch
an  Handen  gegeben  werden  moͤchte.  Ulteriora -
  reservando.
Braunschweig=Callenberg:  Wie  Brehmen.
Trient:  Auf  das  Jhro  gehorsamst  eingeschickte -
  anjetzo  in  Proposition  und  Deliberation
gestellte  allergnaͤdigste  Kayserliche  Commissions -
  -  Decret  hatten  Jhro  Hochfuͤrstliche
Gnaden  zu  Trient  /  wegen  des  von  der
Tron  Franckreich  mit  Jhrer  Kayserlichen
Majestät  und  dem  Heil.  Roͤm.  Reiche  gebrochenen -
  Friedens  /  Jhme  /  Gesandten  /
dahin  die  gnädigste  Instruction  ertheilt  /  daß  /
nachdeme  gedachte  Cron  Franckreich  aus
gen
nicht
Max-Planck-Institut  für
            
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