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Erstes Capitel.
§. 3.
Passau: Seiner Kayserlichen Majestät erkenneten -
sich Ihro Hochfuͤrstliche Gnaden
zu Passau mit denen Herren Vorstimmenden -
zu allerunterthaͤnigstem Danck verbunden -
/ daß allerhochst=deroselben gefaͤllig gewesen/ -
nicht nur dem allhier versammleten
Reichs-Convent von dem so unverhofft= als
ungerechten feindlichen Einfall der Cron
Franckreich in des Roͤmischen Reichs Teutschund -
Welschen Landen die umstaͤndliche
Nachricht zu ertheilen/ und von Churfursten -
/ Fursten und Staͤnden ein teutsch- patriotisches -
Gutachten zu verlangen / wie
solch schaͤdlichem Unwesen zulaͤnglich zu steuren -
seyn moͤchte/ sondern auch zu Beschutzung -
des werthen Vatterlandes und Verhinderung -
eines sonst zu besorgen gewesenen
weitern feindlichen Einbruchs in Imperii
viscera, ein so ansehnliches Corpo Kayserlicher -
Trouppen/ würcklich an Ort und
Ende/ wo die grosseste Gefahr angeschienen -
/ anrucken lassen. Und obwohl niemand
in Abrede seyn würde / daß ein bestaͤndiger
dauerhaffter guter Frieden dem Krieg in
alle Wege vorzuziehen/ so seye doch in vorangeregtem -
Kayserlichen Commissions. Decreto -
so klar und deutlich dargethan/ daß
weder von Jhro Kayserlichen Majestät
noch dem Roͤmischen Reiche der Cron Franckreich -
zu dem friedbrüchigen Unternehmen
der mindeste/ auch nur scheinbahre Anlaß
gegeben worden; Es hielten dannenhero
Seine
Max-Planck-Institut für