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Erskes Capitel.
§.94.
Der König von Sardinien / der solchergestalt
sich lediglisch an den Wienerischen Hof halten
muste / ewpfunde nur allzuwohl die Last seiner
Entsernung von ihm / und derselbige hat nicht
unterlassen / seit dem aller hand Hindernüsse und
Streitigkeiten zu erwecken.
Dieser Hof hatte bereits aus privat-Autorität -
des Kaysers / und seines Raths / ohne Berathschlagung -
des Reichs=Tages / den König von
Sardinien sogar an solchen Orthen / die durchden
Munsterischen Frieden/ als ein heiliges Grund¬Gesetze -
des corporis Germanici, von dem Reiche -
independent erkennet worden/ unter die
Zahl der schlechten Vasallen und Lehen=Träger
setzen wollen.
Er hat hiernächst dem Reichs=Hoff=Rathe gestattet/ -
zum Nachtheil derer Vorzüͤge/ welche der
König von Sardinier / vermöge seiner Würde /
als Reichs=Vicarius, und vermöge derer von
gten
denen Kaysern dem Hauße Savoyen bewil
Diplomaten geniessen solle/ die Appellationen
seiner Vasallen und Unterthanen anzuhören/
und sie dazu aufzumuntern.
Der Wienerische Hof hat fernerweit mit hergeluchte -
Schwuͤrigkeiten bey allen Gelegenheiten
gemachet/ sowohl wegen derer vor Geld von dem
Kayser erkaufften Stuͤcken/ als auch wegen
der allgemeinen Belehnungen seiner Staaten/ indem -
man bald die Titul/ bald die Vorzuͤge/ deren -
das Hauß Savoyen hiebevor genossen / streitig -
gemachet/ und solches zwar wider die Gutachten -
des Reichs=Hof=Raths / wovon man noch
kein Exempel aufzuweisen vermag.
Man
Max-Planck-Institut für