Volltext : Reichs-Fama (Th. 22 (1737))

Erstes  Capitel.
§.  27
27
gelegenen  sogenannten  Stroh=Hoff  /  so  dann
eine  halbe  Stund  von  jetztgedachten  Neckerau
ein  Feldwabel  mit  6.  Mousquetiers,  zu  der
sogenannten  Bedeckung  oder  Ober-Postirung
detachiret  worden  /  daß  also  man  Chur=Pfaltzischer -
  Seiten  es  dabey  verwenden  lassen
mussen  /  jedoch  hat  der  en  Chef  commandirte -
  General=Feld=Zeugmeister  Freyherr
von  Jselbach  die  zu  Neckerau  am  Rhein  und  in
Orth  ausgesetzte  Posten  und  Wachten  ver=  =  |
schiedentlich  und  fast  uͤber  den  andern  Tag  visitiren -
  lassen  /  und  seynd  solche  allemahl  richtig
befunden  worden  /  gantz  unvermuthet  aber  hat
sich  ereignet  /  daß  von  der  andern  Seite  des
Rheins  einige  Ehur=Pfältzische  Unterthanen
ihre  Effecten  in  Schiffen  /  nacher  Neckerau
gefluchtet  und  ausgesetzet  haben/  und  einige
Französische  Soldaten  sich  in  dortiger  Gegend
erblicken  lassen  /  worauf  der  zu  Neckerau  Commandirende -
  und  im  Soldaten-Metier  wohlerfahrne -
  Hauptmann  alle  hieruͤber  gekommene
Schiff  durch  die  Wacht  am  Land  disseits
Rheins  anhalten  lassen  /  und  denen  Bauren
und  Schiffleuten  das  Uberfahren  bey  Leib=  =und -
  Leben=Straffe  verbotten  /  auch  alsobalden
die  Gelegenheit  des  Rheins  und  alleinige  Wachten -
  visitiret  /  einem  jeden  in  seinem  Dovoir
ermahnet  /  mithin  Nachts  gegen  12.  Uhr  den
Rapport  erhalten  /  daß  jenseits  Rheins  und
zwar  uber  ein  viertel  Stund  weit  von  der  letzten -
  Wacht  verschiedenes  Boldern/  Arbeiten
und  Bewegen  gehört  /  und  etwa  eine  Uberfahrt
von
Max-Planck-Institut  für
            
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