Erstes Capitel.
§. 27
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gelegenen sogenannten Stroh=Hoff / so dann
eine halbe Stund von jetztgedachten Neckerau
ein Feldwabel mit 6. Mousquetiers, zu der
sogenannten Bedeckung oder Ober-Postirung
detachiret worden / daß also man Chur=Pfaltzischer -
Seiten es dabey verwenden lassen
mussen / jedoch hat der en Chef commandirte -
General=Feld=Zeugmeister Freyherr
von Jselbach die zu Neckerau am Rhein und in
Orth ausgesetzte Posten und Wachten ver= = |
schiedentlich und fast uͤber den andern Tag visitiren -
lassen / und seynd solche allemahl richtig
befunden worden / gantz unvermuthet aber hat
sich ereignet / daß von der andern Seite des
Rheins einige Ehur=Pfältzische Unterthanen
ihre Effecten in Schiffen / nacher Neckerau
gefluchtet und ausgesetzet haben/ und einige
Französische Soldaten sich in dortiger Gegend
erblicken lassen / worauf der zu Neckerau Commandirende -
und im Soldaten-Metier wohlerfahrne -
Hauptmann alle hieruͤber gekommene
Schiff durch die Wacht am Land disseits
Rheins anhalten lassen / und denen Bauren
und Schiffleuten das Uberfahren bey Leib= =und -
Leben=Straffe verbotten / auch alsobalden
die Gelegenheit des Rheins und alleinige Wachten -
visitiret / einem jeden in seinem Dovoir
ermahnet / mithin Nachts gegen 12. Uhr den
Rapport erhalten / daß jenseits Rheins und
zwar uber ein viertel Stund weit von der letzten -
Wacht verschiedenes Boldern/ Arbeiten
und Bewegen gehört / und etwa eine Uberfahrt
von
Max-Planck-Institut für