Volltext : Reichs-Fama (Th. 21 (1737))

Erstes  Capitel.
5.8.
47
schuldigen  Cammer-Zielern  einen  Nachlaß  von
3tel  angedeyten  zu  lassen  /  und  dieses  durch  ordentlichen -
  Vortrag  in  Deliberation  gestellt
so  ist  nach  der  Sachen  und  deren  Umstanden
Erwegung  /  sonderlich  in  Ansehung  deren  Nieder-Rheinisch- -
 -
  Crayß=Aus=  |  |
schreib-Amtlichen  Testimonialibus  und  darin -
  vorgestellten  Ursachen  dafür  gehalten  und
geschlossen  worden  /  daß  der  Stadt  Dortmund
die  Reichs=Matricular-Anschlag  auf  remanirende -
  50.  fl.  biß  zur  Rectification  der  allgemeinen -
  Reichs-Matricul  zu  moderiren.  Und
waren  Jhro  Kayserl.  Majestät  allerunterthänigst -
  zu  ersuchen  /  bey  dem  Nieder=Rheinisch
Wesiphälischen  Crayß-Ausschreib  Amt  di  |  |
allergnädigste  Verfügung  zu  thun  /  damit  gedachte -
  Reichs=Stadt  Dortmund  bey  dieser
gebilligten  und  moderirten  Anschlag  derer  50.  fl.
verbleibe  /  und  bey  Reichs=  und  Crayß=Anlagen -
  /  auch  allen  andern  gemeinen  Beschwerden
nur  auf  diese  moderirte  Summe  reflectirt/
und  nach  Proportion  von  offtgemeldter  Reichs=Stadt -
  Dortmund  erhoben  werde  /  jedoch  daß
solches  andern  Reichs=Ständen  und  Crayßen
ohne  Præjuditz  und  Beschwerde  seye  /  auch  im
übrigen  wegen  Rectification  der  Reichs=Matricul -
  bey  dem  in  Anno  1670.  den  19.  Aug.
gemachten  Reichs-Schluß  sein  ohngeaͤndertes
Verbleiben  haben  solle  /  und  nachdeme  erwehnte -
  Reichs=Stadt  Dortmund  mit  ihren  Cammer-Gerichts-Anschlag -
  bereits  auf  die  Halbscheif -

Max-Planck-Institut  für
            
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