Erstes Capitel.
5.8.
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schuldigen Cammer-Zielern einen Nachlaß von
3tel angedeyten zu lassen / und dieses durch ordentlichen -
Vortrag in Deliberation gestellt
so ist nach der Sachen und deren Umstanden
Erwegung / sonderlich in Ansehung deren Nieder-Rheinisch- -
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Crayß=Aus= | |
schreib-Amtlichen Testimonialibus und darin -
vorgestellten Ursachen dafür gehalten und
geschlossen worden / daß der Stadt Dortmund
die Reichs=Matricular-Anschlag auf remanirende -
50. fl. biß zur Rectification der allgemeinen -
Reichs-Matricul zu moderiren. Und
waren Jhro Kayserl. Majestät allerunterthänigst -
zu ersuchen / bey dem Nieder=Rheinisch
Wesiphälischen Crayß-Ausschreib Amt di | |
allergnädigste Verfügung zu thun / damit gedachte -
Reichs=Stadt Dortmund bey dieser
gebilligten und moderirten Anschlag derer 50. fl.
verbleibe / und bey Reichs= und Crayß=Anlagen -
/ auch allen andern gemeinen Beschwerden
nur auf diese moderirte Summe reflectirt/
und nach Proportion von offtgemeldter Reichs=Stadt -
Dortmund erhoben werde / jedoch daß
solches andern Reichs=Ständen und Crayßen
ohne Præjuditz und Beschwerde seye / auch im
übrigen wegen Rectification der Reichs=Matricul -
bey dem in Anno 1670. den 19. Aug.
gemachten Reichs-Schluß sein ohngeaͤndertes
Verbleiben haben solle / und nachdeme erwehnte -
Reichs=Stadt Dortmund mit ihren Cammer-Gerichts-Anschlag -
bereits auf die Halbscheif -
Max-Planck-Institut für