Objekt : Teutsche Staatskanzley / Deductions- und Urkunden-Sammlung (Bd. 5 (1789))

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beruhenden,  gegen  rechtskräftige  Urtheile  und  Executions-Erkanntnisse -
  ganz  unstatthaften,  Vorstellungen -
  wurde  sofort  im  October  1787.  von  Corveyischer -
  Seite  mit  einer  Gegenbeantwortung
derer  gegen  die  vom  Hochstift  Corvey  in  Vorschlag -
  gebrachten  Vergleichsbedingnisse  von
Chur=Cöllnischer  Seite  vorgetragenen  Einwürfe -
  und  Gegenvorschläge  grundausführliche
abhelfliche  Maaße  gegeben,  und  dabey  die  Vorsichtigkeit -
  gebrauchet,  daß  man  aller  zweifelhaften
und  streitigen  Urkunden  und  Beweisgründe  sich
enthielte,  um  dadurch  allen  weitern  Streitschriften
den  Anlaß  zu  benehmen.
§.  15.
Um  das  Vermittelungs-Geschäfte  zu  erleichtern, -
  hatte  man  schließlich  das  oben  (§.  9.)  vorgelegte -
  Vergleichs=Project  und  dessen  Nachtrag
vom  21.  Jun.  1787.  (§.  11.)  genauer  bestimmt, -
  also  reproponiret:
1)  Se.  Hochfürstl.  Gnaden  zu  Corvey  können
es  nicht  bey  Ihrem  Stift  und  bey  Ihrem  Erbschutzherrn -
  verantworten,  auf  die  in  den  Pactis
liquidis  von  1503  und  1507.  und  in  Judicatis
Cameræ  Imperialis  bestätigte  Einlösung  gänzlilichen -
  Verzicht  zu  thun;  getrauen  jedoch,  bewandten -
  besondern  Umstaͤnden  nach,  so  viel  nachgeben -
  zu  duͤrfen,  daß  Sie  entweder  die  Corveyischen -
  Hälften  von  Volkmarsen  und  Kogelnberg,
oder  die  Corveyische  Hälfte  der  Stadt  Marsberg,
Tausch¬Max-Planck-Institut -
  für
            
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