Volltext : Entdecktes Staats-Cabinet (Eröffnung 8 (1717))

der  Graffen  und  Herren.  275
begreffen  ,  wenn  solches  auch  in  Fällen,  da
keine  repræsentation  statt  findet  /  gebrauchet -
  wird  und  e.  g.  eingrosser  Herr  also  reden
wolte:  Wir  haben  heute  eine  Purgation
eingenommen  /  massen  Er  ja  vor  sich  alleine -
  und  nicht  zugleich  vor  seine  Unterthauen -
  purgiren  kan;  Wiewohl  in  Cantzeletz -
  /  Schreiben  die  vocula  Wir  und  Uns
allezeit  gebrauchet  werden.
83  Diese  großthätige  Arth  nun  von  Deßen  ga
brauchen
sich  selbsten  in  einer  solchen  Menge  und
sich  auch
Weitläufftigkeit  zu  schreiben  oder  zu  reden
die  Grafen
wollen  mit  den  Fürstlichen  und  höhern  und  Herren.
Persohnen  die  Grafen  und  Herren  gemein
haben/  wie  denn  selbige  sich  nicht  zur
gegen  ihre  Lehn=Leute,  Unterthanen,  oder
andete  einzele  Personen,  gleichen  oder  geringern -
  Standtes,  noch  anjetzo  bedienen  sone -
  dern  auch  in  alten  Zeiten  gegen  solche  Fürstl.
Collegia,  aus  denen  Sie  doch  in  Fürstl  Nahmen -
  Geböths  und  Verboths  gewarten  müße,
nicht  wenkger  gegen  Kreyß  Versamlungen  /
auch  iezuweilen  qvamvis  non  semper  pari
felicitate  atque  successu,  gegen  ihre  Lehensund -
  Landes=Fürsten  /  ja  gar  in  Reichs=Abschieden -
  und  also  prasente  atque  inspectante -
  quas  toto  umperio  ejusque  senatu,  bedie,
Lüßen  a
net  haben.
der  bißwei  =§. -
  4.  Wiewohl  nicht  unangemerckt
verdrieß  |  |
jeRépreszu -
  lassen,  daß  Churfürst  August  zu  Sachsen -
  gegen  Graf  Güntern  zu  Schwartzburg  salien  leizubenahmt -
  der  Brehmer)  gemeiniglich  den.
eine
23
Vonage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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