Cap. I. Succession
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den, maßen mehrangeregter Spalatinus, der
ümb selbige Zeit bereits in Chur=Sächsischen
Diensten gestanden, und zu denen Archiven
einen Zutritt gehabt, in seinen Annal. Mstis
ad Ann. 1515. also schreibet: Jn diesem Jahr
seynd zu Wien beyeinander gewesen der
Römische Kayser Maximilian, König
Mladißla / Vater / König Ludwig / sein
Sohn / zu Hungarn und Behem Köni=
ge/ und König Sigmund von Pohlen /
und haben ein Bündniß miteinander ge=
macht / und unter andern sich verschrie=
ben / daß König Ludwig zu Hungarn
und Behem hinfür soll Stadthalter und
Vicari Röm. Kays. Maj. seyn / und daß
nach des Römis. Kaysers Maximilians
tödtlichen Abgrug bemeldter König
Ludwig / und sonst kein ander / soll Rö=
mischer König werden / seyn und blei=
ben / und daß bemelte Könige und Car=
dinäl / nach Kayser Maximilians Todt
sollen darob seyn bey den Chur=Füͤrsten
des Heil. Röm. Reichs / daß man in die=
sem Fall keinen andern nicht welen soll
zum Röm. König / denn König Ludwi=
gen zu Hungarn und Boͤhem. Welchem
nach die Vermuhtung entstehet, daß zwar bey
vorangezogenem Convent die wunderliche sel¬
tzame Schrifft, mit welchem Titul das vorhan¬
dene Diploma in tergo praediciret wird, das Ta¬
geslicht beschauet, nachgehends aber etwa per
pactum
Volage
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