Full text: Teutsche Staatskanzley / Deductions- und Urkunden-Sammlung (Bd. 13 (1798))

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kennen, um so weniger Bedenken finden, als Wir 
Uns vorhin schon von den innern Verhältnissen und 
Gründen der Sache vollständige Ueberzeugung ver¬ 
schaft haben; 
Als ratifiziren und bestättigen Wir hiedurch 
und in Kraft dieses, vorstehenden Staatsvertrag 
in allen seinen Punkten und Klauseln, versprechen 
für Uns und Unsere Nachfolger, selbigen in allen 
seinen Artikeln zu ewigen Zeiten zu erfüllen und 
aufrecht zu erhalten. Dessen zu Urkund haben Wir 
gegenwärtige Ratisikazion höchsteigenhändig unter= 
schrieben, und mit Unserm Fürstlichen Insiegel be¬ 
drucken lassen. So geschehen und gegeben zu 
Bamberg den 11. April 1795. 
Christoph Franz, Bischof und Für= | | 
zu Bamberg. 
(L.S.) 
Nürnberg den 7. May 1795. 
In Gegenwart der beiderseitigen Kreis- und 
respective Konventsdirektorialgesandtschaften, na¬ 
mentlich: 
Von Hochfürstl. Bam=Bon Königl. Preußisch= 
Brandenb. Seite. 
bergischer Seite 
Herr geheimer Rath rc. Herr Minister rc. Rsgraf 
von Soden, 
von Oberkamp, 
Herr Hofrath rc. Hepp, Herr Geh. Regierungs= 
rath rc. Schmid, 
dann des Fürstl Löwenstein=Wertheimi= 
schen Herrn Geh. Raths und Gesand= 
ten von Zwanziger 
wurde heute die von Sr. Hochfürstl. Gnaden, dem 
jezt regierenden Herrn Fürstbischof zu Bamberg 
unterm 11ten April gefertigte gleichmäßige Rati¬ 
fikazionsurkunde von der Hochfürstlich Bambergi= 
schen Seite an die Königl. Preußisch=Brandenbur= 
gische Seite ausgehändigt. 
Jn= 
Max-Planck-Institut für
	        
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