Inhaltsverzeichnis : Teutsche Staatskanzley / Deductions- und Urkunden-Sammlung (Bd. 14 (1799))

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11.  Novbr.  1750.)  der  diesseitigen  Gesandtschaft
unter  gleicher  Abrechnung,  zugestellten  Restanten¬Zettel, -
  wegen  der  damals  rückständigen  Mecklenburgischen -
  Reichs=Steuern  p).
So  viel  hingegen  die  Mecklenburgischen  Mannschafts=Contingente -
  zur  Reichs=Armatur  anlangt,
ist  mit  gleichmäßiger  Zurückbehaltung  ienes  herkömmlichen -
  Betrags  für  Wismar,  Poel  und  Neu=Kloster, -
  nicht  nur  über  die  Stellung  in  natura,  während -
  des  Reichs=Kriegs  gegen  Frankreich  (unterm
7.  Sept.  1702.)  beim  kaiserlichen  Hofe,  auf  allerhöchstes -
  Erfodern,  von  des  Herrn  Herzogs  Friederich -
  Wilhelm  zu  Mecklenburg  Schwerin  Durchl.
eine  Berechnung  übergeben  und  ohne  Erinnerung
angenommen  q);  sondern  auch  in  dem  folgenden
französischdeutschen  Kriege  ward  von  dem  Herrn
Herzoge  Christian  Ludewig  dem  II.  als  kaiserlichem
Commissarius,  über  die  Reluirung  des  Mecklenburgischen -
  Contingents,  so  wie  zugleich  über  die,  zur
Reichs=Operations=Casse  bewilligten  Römer  Monate, -
  mit  dem  kaiserlichen  Gesandten  in  Hamburg
(am  5.  April  1735.)  eine  hiemit  übereinstimmende
Liquidation  gezeichnet,  die  nur  in  Absicht  des
vormaligen  Stifts  Schwerin  einen  unrichtigen  Anschlag -
  zum  Grunde  legt  r).
XII.
p)  Beilage  K.)
9)  Beilage  L.
r)  Beilage  M.
14.  Band.
Max-Planck-Institut  für
            
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