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11. Novbr. 1750.) der diesseitigen Gesandtschaft
unter gleicher Abrechnung, zugestellten Restanten¬Zettel, -
wegen der damals rückständigen Mecklenburgischen -
Reichs=Steuern p).
So viel hingegen die Mecklenburgischen Mannschafts=Contingente -
zur Reichs=Armatur anlangt,
ist mit gleichmäßiger Zurückbehaltung ienes herkömmlichen -
Betrags für Wismar, Poel und Neu=Kloster, -
nicht nur über die Stellung in natura, während -
des Reichs=Kriegs gegen Frankreich (unterm
7. Sept. 1702.) beim kaiserlichen Hofe, auf allerhöchstes -
Erfodern, von des Herrn Herzogs Friederich -
Wilhelm zu Mecklenburg Schwerin Durchl.
eine Berechnung übergeben und ohne Erinnerung
angenommen q); sondern auch in dem folgenden
französischdeutschen Kriege ward von dem Herrn
Herzoge Christian Ludewig dem II. als kaiserlichem
Commissarius, über die Reluirung des Mecklenburgischen -
Contingents, so wie zugleich über die, zur
Reichs=Operations=Casse bewilligten Römer Monate, -
mit dem kaiserlichen Gesandten in Hamburg
(am 5. April 1735.) eine hiemit übereinstimmende
Liquidation gezeichnet, die nur in Absicht des
vormaligen Stifts Schwerin einen unrichtigen Anschlag -
zum Grunde legt r).
XII.
p) Beilage K.)
9) Beilage L.
r) Beilage M.
14. Band.
Max-Planck-Institut für