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§. 8.
Um jenen Absichten, wenigstens auf einige
Zeit das Kolorit des Rechts zu geben, fiel der
französische Hof darauf, im August 1764. durch
den Intendant des Armées de Gayot zu Straßburg -
an die Stände zu gesinnen, daß sie ihre
Original-Borderaux zur endlichen Revision und
Liquidation an den Directeur du Bureaux General -
de Bouville einsenden sollten. Dieß ist
denn auch, so viel ich aus den Akten entnehmen
kann, geschehen.
Auch hier mußten die Stände sich durch eine
Kette von Schikanen von neuem durcharbeiten,
grosse Abzüge gefallen lassen, und nach Vollendung -
jener neuen Liquidation war man in Absicht
der Bezahlung selbst, gerade am Anfange den Negoziazionen. -
§. 9.
Die- im Jahr 1788. in Frankreich erfolgte
Staats=Umwälzung schien den Ständen günstigere
Aussichten zu versprechen.
Die feyerliche Erklärung der National-Versammlung, -
daß das infame Wort: Banqueroute
nicht ausgesprochen werden solle, daß sie alle
Staats=Gläubiger unter den Schuz der Nazional=Ehre -
nehme, die Grundsätze Leidenschaftsloser Gerechtigkeit, -
die sie in allen ihren öffentlichen Akten
verkündete, schienen den Zeitpunkt zu bezeichnen,
Max-Planck-Institut für
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