Full text: Teutsche Staatskanzley / Deductions- und Urkunden-Sammlung (Bd. 6 (1790))

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Kopf eines Bewafneten in den Wagen, um zu 
sehen, ob der Fürst seine Cocarde noch angeheftet 
habe. Von seinen beiden Neffen, denen Grafen 
von Gelöes und Mean, begleitet, trift der Fürst 
Abends gegen 8. Uhr zu Lüttich ein, und wird 
auf das Rathhaus gebracht, um hier die Schaale 
der Prüfung vollends auszutrinken, die die Auf¬ 
rührer ihm zubereitet hatten. 
In einem Saale, wo sich Aufrührer an Auf¬ 
rührer drängten, in den Mittelpunkt der Aufwieg¬ 
ler eingeschlossen, und von gezukten Schwerdtern 
umringt, legt man demselben die Schlüsse vor, 
die der neue Rath, Tags vorher abgefasset hatte, 
1) Genehmigung des neuen Magistrats und Ab¬ 
schaffung der im Jahr 1684. eingeführten Verfas= 
sung; 2) Entsezzung des Stadt=Prätors, Gra= 
fen von Mean, und Einsezzung des Grafen von 
la Noye; 3) Entsezzung des Polizey-Aufsehers 
Colson und Einsezzung des Freyherrn de Sarolea 
de Cheratte, der kein gebohrner Lütticher, und 
also nach der Constitution unfähig war, die ge¬ 
dachte Stelle zu bekleiden. Alle diese Schlüsse 
mußte er genehmigen und unterschreiben. 
Noch zeigte er sich dem Volke an diesem Tag 
auf der Altan; gab ihm den Seegen; sagte ihm 
mit der Sanftmuth und Selbstverleugnung eines 
Vaters, der von ungerathenen Kindern mishan= 
delt wird, und doch immer fühlt, daß er Va¬ 
ter ist: 
qu'il 
Max-Planck-Institut für
	        
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