Volltext : Bibliothek der neuesten juristischen Litteratur (1784, Th. 1 (1784))

auf  das  Jahr  1783.
257
6.
Das  in  d.  Biblioth.  v.  J.  1783.  S.  380.  angezeigte -
  Corpus  Juris  Germ.  Publ.  et  Priv.  soll  den  Herrn
Geheimen  Referendar  Gerstlacher  in  Carlsruhe  zum
Verfasser  haben.
Bey  der  Anzeige  von  Eisenharts  Erzählungen
von  besondern  Rechtshäͤndeln,  ersten  Theils  zwote
Auflage  (in  d.  Biblioth.  v.  J.  1783.  S.  52.)  ist,
wie  sich  schon  gewissermaßen  aus  dem  Zusammenhange
abnehmen  laͤßt,  aus  Versehen  unbemerkt  geblieben,  daß
von  den  25  Rechtshändeln  der  ersten  Ausgabe  einer
weggelassen,  und  an  dessen  Stelle  ein  anderer  eingerüͤckt
worden  ist,  so,  daß  die  zwote  Ausgabe  eigentlich  2  ganz
neue,  und  doch  in  allen  zusammen  nicht  mehr  als  26
Rechtsfälle  enthäͤlt.
8.
Das  in  d.  Biblioth.  v.  J.  1783.  S.  26.  unter
Num.  X.  recensirte  Buch:  „Vollständige  Einleitung
zur  grüͤndlichen  Kenntniß  aller  bey  Gericht  vorkommenden -
  Handlungen  rc.  Salzburg  1783."  ist  kein  neues,
wie  ich,  durch  das  neue  Titelblatt  verleitet,  damals
glaubte,  sondern  nichts  anders,  als:  „Jgnatz  Paul
Berhandzky  von  Adlersberg  achte  Einleitung  zur
Uebung  im  Gericht=  Urbar=  und  Rechnungs=Wesen;
Salzburg,  1764.  4."  —  ein  bisher  in  hiesigen  Gegenden -
  ganz  unbekannt  gewesenes  Werk  --  davon  die  noch
vorrathigen  Exemplare  die  Mayerische  Buchhandlung
zu  Salzburg  vor  kurzen  an  sich  gehandelt  hat,  und,  um
sie  nach  Gewohnheit  einer  gewissen  Gattung  von  Buchhändlern -
  dem  Kaͤufer  füͤr  eine  Neuigkeit  aufzudringen,
ein
R  3
Max-Planck-Institut  für
            
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