auf das Jahr 1783.
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6.
Das in d. Biblioth. v. J. 1783. S. 380. angezeigte -
Corpus Juris Germ. Publ. et Priv. soll den Herrn
Geheimen Referendar Gerstlacher in Carlsruhe zum
Verfasser haben.
Bey der Anzeige von Eisenharts Erzählungen
von besondern Rechtshäͤndeln, ersten Theils zwote
Auflage (in d. Biblioth. v. J. 1783. S. 52.) ist,
wie sich schon gewissermaßen aus dem Zusammenhange
abnehmen laͤßt, aus Versehen unbemerkt geblieben, daß
von den 25 Rechtshändeln der ersten Ausgabe einer
weggelassen, und an dessen Stelle ein anderer eingerüͤckt
worden ist, so, daß die zwote Ausgabe eigentlich 2 ganz
neue, und doch in allen zusammen nicht mehr als 26
Rechtsfälle enthäͤlt.
8.
Das in d. Biblioth. v. J. 1783. S. 26. unter
Num. X. recensirte Buch: „Vollständige Einleitung
zur grüͤndlichen Kenntniß aller bey Gericht vorkommenden -
Handlungen rc. Salzburg 1783." ist kein neues,
wie ich, durch das neue Titelblatt verleitet, damals
glaubte, sondern nichts anders, als: „Jgnatz Paul
Berhandzky von Adlersberg achte Einleitung zur
Uebung im Gericht= Urbar= und Rechnungs=Wesen;
Salzburg, 1764. 4." — ein bisher in hiesigen Gegenden -
ganz unbekannt gewesenes Werk -- davon die noch
vorrathigen Exemplare die Mayerische Buchhandlung
zu Salzburg vor kurzen an sich gehandelt hat, und, um
sie nach Gewohnheit einer gewissen Gattung von Buchhändlern -
dem Kaͤufer füͤr eine Neuigkeit aufzudringen,
ein
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Max-Planck-Institut für