Volltext : Bibliothek der neuesten juristischen Litteratur (1783, Th. 1 (1783))

113
vom  Jahr  1783.
LXXXI.
Angeblicher  Official=Bericht  des  Kaiserl.  und  Reichs=Kammergerichts -
  an  kaiserl.  Majestät,  in  Sachen  Schwarzach
contra  Baden  und  Mainz,  so  wie  solcher  sich  S.  427  -451. -
  des  Hefts  IV.  der  Schlözerschen  Staats=Anzeigen
abgedruckt  findet:  sammt  kurzer  Beleuchtung  des  vorstehenden -
  Abdrucks.  Mainz,  1783.  96  Seiten  in  Oktav*).
Der  Zeither  zwischen  dem  Prälaten  und  Convente  des
Klosters  Schwarzach  auf  einer,  dem  Herrn  Churfürsten -
  von  Maynz,  als  Erzbischoffe,  auf  der  andern,  und
dem  Herrn  Marggrafen  von  Baden,  als  Kastenvoigte
oder  Schutz=  und  Schirmherrn  auf  der  dritten  Seite,  bey
dem  Reichskammergericht  anhaͤngig  gewesene,  nun  aber
durch  den  von  beyden  letztern  hohen  Interessenten  ergriffenen -
  doppelten  Recurs  an  den  Reichstag  gediehene
Rechtsstreit  ist  um  so  merkwürdiger,  da  er  2  wichtige
Fragen:  1)  von  den  Graͤnzen  der  geistlichen  und  weltlichen -
  Gewalt  in  Ansehung  der  Temporalien;  2)  ob  die
Kastenvogtey  auch  das  Recht  der  Aufsicht  uͤber  die  Verwaltung -
  der  Temporalien  und  die  Abnahme  der  Klosterrechnungen -
  unter  sich  begreife?  zu  Gegenstaͤnden  hat
Das  Reichskammergericht  erstattete  nach  dem  Badenscher -
  Seits  ergriffenen  Recurse  im  December  1781.  einen
merkwuͤrdigen  Officialbericht  an  den  Kayser,  theils  um
sein  Verfahren  zu  rechtfertigen,  theils  um  uͤber  die  gegen
dessen  Verfuͤgungen  und  Jurisdiction  in  dieser  Sache
bezeigte  Geringschätzung  Beschwerde  zu  füͤhren.  Durch
diesen  Bericht,  welcher  in  Schlözers  Staatsanz.  Heft
IV.
)  Steht  nun  auch  in  Schlözers  Staats=Anzeigen  im  9.
Heft  S.  27.  eingedruckt.
**)  Die  Geschichte  davon  nebst  Auszügen  aus  den  deshalb -
  gewechselten  Schriften  findet  man  in  Reuß  Teutsch.
Staatskanzl.  I.  Th.  S.  185.  u.  f.
1.  Theil.
e
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer