Volltext : Kleine juristische Bibliothek oder Ausführliche Nachrichten von neuen kleinern iuristischen vornehmlich akademischen Schriften mit unparteyischer Prüfung derselben (Bd. 3 = St. 9-12 (1787/88))

498  Klüber  de  pictura  contumeliosa.
genheit  eines  mir  sehr  schätzbaren  Freundes  in  Kiel
folgenden  Zusatz:  Jn  einer  zu  Wismar  1550  datirten
Urkunde  an  den  Erbaren  I.  N.  Erffgeseten  thoe  Tyrow,
welche  eine  Einlagers-Mahnung  enthält,  (in  dem
Versuch  einer  Abh.  von  dem  in  Holstein  und  Schleswig
beibehaltenen  und  gebräuchl.  Einlager  und  dessen  Rechten,
Kiel  1754.  S.  119f.,  wo  aber  das  Schandgemälde  nicht
beigefügt  ist)  befindet  sich  folgende  Stelle:  "dewiel
sick  nu  ack  wol  genugsame  ürsache  gehat,  wo  my  ock
"itzund  die  hohe  Noth  darhin  dringet,  dy  vor  einen
"seegellosen,  ehrlosen,  trulosen  Man  tho  schelden,  ock
"mit  schentlichen  gemeelten  an  Kacke  und  Hor=Hüse  an
4tho  schlaen,  u.  thom  högesten  to  verunglimpen,  wo
4solchen  ehrvergetenen  Lüden  eignet.  Und  iß  schade  das
"by  ein  ehrbar  woff  schole  tho  der  Werlt  gedragen  heb=4ben -
  Und  du  holst  dyn  Ehe  effte  du  van  ener  afgeschümeden -
  Horen  hergeflaten  biß,  darto  in  der  Wegen -
  verwesselt.  Und  dit  hirby  verwahrte  Gemaelte  an=4tögen -
  deit  „  u.  s.  w  |  |
Max-Planck-Institut  für
            
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