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de pictura contumeliosa.
selben, zuerst in der Reichspolizeiordnung von 1530
und 1577, dann auch in Sachsen in den Jahren 1549,
1556, 1562 und 1571. Als die durch die Refomation
erregte Erbitterung neuen Mißbrauch verursachte, erfolgten -
geschärfte Verbote sowohl in den Reichsgesetzen,
als in Kursachsen 1686. Nur die gesetzgebende Gewalt
scheint sich die Schandgemählde noch vorbehalten zu
haben, wenn sie der Verbrecher nicht habhaft werden
kann; wovon eines der wichtigsten Beispiele aus der
Geschichte der Pariser Bluthochzeit von dem unglücklichen -
Caspar Coligny angeführt wird. Ob es wohl
heilsam, und den Bedürnissen unsers Zeitalters, zu
Erhaltung des Credits, nicht unangemessen wäre, die
Sitte wieder einzuführen?
Seit der Entstehung dieser Abhandlung habe ich
ein merkwürdiges Schandgemählde durch die Gütigkeit
eines gelehrten Freundes, des Herrn R. R. und ersten
geh. Archivars Spieß zu Baireuth, aus dem hochfürstl.
brandenburgischen Archive zu Plassenburg erhalten, welches -
sechs Reuter auf Schweinen und Kühen, an welchen -
vier andere melken, sämtlich von Adel und Bürgen,
vorstellt. Das Schandgemählde befindet sich an einer
Schuldverschreibung Herzogs Heinrich von Braunschweig, -
kraft welcher derselbe von Hans von Besenrode -
2000 rhein. Goldgulden gelehnt hat, d. d. am Dienstdaghe -
nach dem heylighen Nuwen Jare a0. 1520. Sie
ist von einem Notarius vidimirt, das Exemplar der
Schuldverschreibung aber gedruckt, und das Schandgemählde -
gleich unter dem Vidimus mit Leim oder Papp
befestigt. — Auch Hr. Gercken gedenkt in seinen Reisen
im III. Th. (1786.) S. 455. einer grossen Schmähschrift,
die er picturam famosam nennet, von dem Grafen Johann -
dem jüngern von Nassau, wegen einer Obstagialschuld -
des Herzogs Johannes von Baiern an gedachten -
Grafen, die zwischen den Jahren 1420 1422 ausgestellt -
war. Sie wird in dem Archive zu Dillenburg
aufbewahrt. — Endlich verdanke ich noch der Gewogenheit -
Max-Planck-Institut für