Inhaltsverzeichnis : Zeitschrift für deutsches Staatsrecht und deutsche Verfassungsgeschichte (Bd. 1 (1867))

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Zur Kenntniß der politischen Literatur in Beziehung

ziehung und die sein jugendlich Gemüth bildende Erfahrung. — Kein
Titel der öffentlichen Wohlfahrt ist ohne Spuren dieser Vorsorge (für die
auch den Herzogtümern Holstein und Schleswig durch Christian VIII.
gewordenen Wohlthaten, Einrichtungen und Gesetze) geblieben. — Durch
Aufstellung eines Normalreglements wurde der Finanzverwaltung die be-
messene Weise und die Oeffentlichkeit zugleich gegeben, welche den sämmt-
lichen Unterthanen die größte Beruhigung brachte. Ferner war schon an
Friedrich VI. eine Petition der Stände gelangt, um genügendere Aus-
stattung unserer Universität — wir harrten der Gewährung längere Zeit
vergebens. Doch Christian VIII. bewilligte alsbald die genügenderen Mit-
tel und sein Kunst und Wissenschaft hegender Sinn erwies sich uns weiter
geneigt, seine Liberalität ließ ein Kunstmuseum bei uns gedeihen und be-
reicherte dieses, wie andere unserer Sammlungen, aus seinen eignen. Wie
vielfältig haben wir und unsere Interessen auch nachmals seine Förderung
erfahren! Wie freigebig hat er endlich zuletzt noch die Reorganisation
unserer Gelehrtenschulen vollzogen! — Als letzten Wunsch, als Scheideruf
an uns, vernehmen wir wie aus dem Munde jenes sterbenden Schweizers:
Seid einig! einig! einig!"
Die Versammlung, welche nach dem Patent vom 28. Januar 1848
in Kopenhagen zur Berathung über eine gemeinsame Verfassung Däne-
marks und der Herzogthümer gehalten werden sollte, kam nicht zu Stande.
Mit der Frage, ob von den Herzogthümern gewählte Deputirte zu dieser
Versammlung zu senden; beschäftigen sich die Schriften von Professor
Madai, Wahl oder Nichtwahl, Hamburg 1848, und Dropsen, die gemein-
same Verfassung für Dänemark und Schleswig-Holstein, Bremen 1848.
Die Ständedeputirten beider Herzogthümer, welche sich am 18. März
1848 in Rendsburg vereinigt hatten, beschlossen fünf Deputirte an den
König nach Kopenhagen zu senden; diese reisten am 21. März ab und
baten um schleunige Berufung einer gemeinschaftlichen Ständeversammlung
beider Herzogthümer, um Zustimmung und Mitwirkung für die Aufnahme
Schleswigs in den deutschen Bund. Der König antwortete ihnen am
24. März durch den Minister O. Lehmann, er sei gesonnen, Holstein als
selbständigem deutschen Bundesstaat eine in Wahrheit freie Verfassung zu
gewähren; er habe weder das Recht, noch die Macht, uoch den Willen,
Schleswig dem deutschen Bunde einzuverleiben, er wolle die unzertrennliche
Verbindung Schleswigs mit Dänemark durch eine gemeinsame, freie Ver-
fassung kräftigen, daneben aber Schleswigs Selbständigkeit durch einen
eignen Landtag und besondere Verwaltung kräftig schirmen.
An demselben 24. März 1848 bildete sich in Kiel eine provisorische
Regierung der Herzogthümer. Am 3. April traten in Rendsburg die

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