Inhaltsverzeichnis : Leist, Burkard Wilhelm: ¬Der römische Erbrechtsbesitz in seiner ursprünglichen Gestalt

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37.  Buch.  1.  Tit.  §.  1598.  e.
Verres  untergelegten  betrüglichen  Absicht  —  beide  sich
sehr  nahe  stehen.  Also  kann  auch  das  Verrinische  Edict,
als  einen  durchaus  gesunden  Gedanken  in  sich  bergend.
der  Anlaß  zu  der  späteren  Rechtsänderung  gewesen  sein.
Nur  ist  das  Verrinische  Edict
—  möglicherweise  um
durch  die  Unklarheit  Gelegenheit  zu  unsauberen  Speculationen ¬
  zu  geben  —  in  einer  doppelten  Richtung  unpassend ¬
  formulirt.  Einerseits  sonderte  es,  indem  es  die
Prolation  der  tabulae  für  nicht  nothwendig  erklärte,
anstatt  derselben  nicht  das  extare  der  tabulae  in  dem
vorher  erwähnten  Sinn,  sondern  ließ  jedes  factum
esse  des  Testaments  als  hinreichend  zu.  Und  andererseits ¬
  versteckte  es  unter  dem  zweideutigen  qui  dicet  nicht
blos  einen  wirklich  genügenden  Nachweis  des  Extirens
sondern  auch  ein  ganz  unmotivirtes  Behaupten  des  Bestehens ¬
  eines  Testaments.
d)  Das  Edict,  indem  es  heißt:  si  tabulae  ...
ad  me  proferentur,  bezieht  sich  lediglich  auf  schriftliche ¬
  Testamente.  Es  ist  also  kein  Zweifel,  daß  nach
dem  Buchstaben  des  Edicts  mündliche  Testamente  von
dem  Beneficium,  auf  Grund  desselben  den  Erbbesitz  zu
erbitten,  ausgeschlossen  wurden  55).  Da  nun  überhaupt
mündliche  Testamente  sehr  selten  waren,  also  eine  practische ¬
  Wichtigkeit  der  Frage  überhaupt  nicht  innewohnte,
so  rechtfertigte  es  sich,  daß  man  auch  dann,  als  zweifellos ¬
  eine  bonorum  possessio  auf  Grund  mündlicher
Testamente  schon  bestand,  immer  für  die  ganze  testamentarische ¬
  Klasse  den  technischen  Namen  der  secun55) ¬
  L.  2.  C.  de  b.  p.  sec.  tab.  6.  11.  (Gordian  242.):
Bonorum  quidem  possessionem  ex  edicto  praetoris
non  nisi  secundum  eas  tabulas,  quae  septem  testium
signis  signatae  sunt,  peti  posse  in  dubium  non  venit.
            
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