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wollen, daß in diesem Reichsgutachten die Ausdrü=
cke von Attentaten und unzuläßigen Wagnissen nicht
gebraucht worden seyen, wie es in dem so betitelten
Besitzstande S. 66. geheißen hat.
S. Hartlebens allg. Bibl. 3. B. l. St. S. 56.
Oberd. allg. Litteraturz. 66. S. Mainz.
Monathschr. v. geistl. Sachen, 5ter Jahrg.
S. 515. Staatswissenschaftl. Zeitung Num.
XIV. und XX.
LXXXI.
Geschichtsmäßige Erörterung der wichtigen Fra=
ge; ob es rathsam sey, daß die Stände
des Reichs mit dem römischen Hofe über die
vorwaltenden Nuntiaturstreitigkeiten in
Vergleichsunterhandlungen sich einlassen?
Nebst einigen Anmerkungen über die
Schrift: principia & monita vere catho¬
lica oocasione edita libellorum: Gedanken
G. L. Böhmers über den Emser Con= | |
greß rc. rc. und: gründliche Entwicklung
der Dispens= und Nuntiaturstreitigkeiten
u. s. w. Ans Licht gestellt von **
der beiden Rechte Doktor und Professor
zu
Max-Planck-Institut für
europe