Volltext : Abhandlungen und Materialien zum neuesten deutschen Staatsrechte und Reichsgeschichte des Jahres ... seit dem Absterben des letzten Churfürsten von Bayern Maximilian Josephs (Th. 4. 1779 (1779))

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Kurze  unpartheyische  Gedanken  über  die
Chursächsische  Ansprüche  an  die  Bayersche -
  Allodialverlassenschaft.  1778.  S.  32.
12.
Jiese  kleine  Schrift  soll  gleichsam  eine  Widerlegung
der  Chursächsischen  Staatsschrift:  Jhro  Churfürstlichen -
  Durchl.  zu  Sachsen  Rechtsbegründet
Ansprüche  an  die  Bayerische  Allodialverlassenschaft,
(S.  des  zweyten  Theiles  viertes  Stück  dieser  Materialien
S.  91.  folg.)  enthalten.  Der  V.  will  zuerst  nach  den
Verträgen  zwischen  Pfalz  und  Bayern  von  1524.  und
1559.  ferner  von  1673,  1724.  und  folg.  dem  Churhause
Sachsen,  alle  und  jede  Nachfolge  in  den  Allodien  absprechen, -
  und  trägt  fast  eben  die  Sätze  und  Beweise  vor,  die
in  der  vorhergehenden  Staatsschrift  stehen;  hie  auf
tritt  der  H.  V.  den  Vertheidigern  des  Regredienzrechts
bey,  und  glaubt  den  Vorzug  der  Frau  Chu  fürstin  von
Sachsen  bey  der  dermaligen  Bayerischen  Allodialverlassenschaft -
  vollkommen  widerlegt  zu  haben.  Er  wundert  sich
hierbey,  „daß  bishero  Würtenberg  sich  noch  nicht  wegen
„seines  offenbarlich  habenden  Regredient=Erbschaftsrechts
„bewegt.  Vermuthlich  hat  vorhero  die  Einsicht  der  Chursächsischen -
  Gründe  erwartet  werden  wollen;  so  daß  viel=„leicht -
  nunmehro  bald  der  Würtenbergische  Anspruch  zum
„Vorschein  kommen  wird.
Den  Herren  V.  wegen  seiner  irrigen  Meynung  von
Regredienzrecht  widerlegen  wollen;  würde  zu  spät  seyn,
denn  dieses  ist  in  vielen  vorhergehenden  Staatsschriften
mit  einer  solchen  Evidenz  geschehen,  daß  selbst  diejenigen
Höfe,  welche  anfangs  die  Grundsätze  des  Regredienzrechts
nach  dem  System  des  von  Cramer  annehmen  wollten,
selbige  bereits  verlassen,  ihren  Jrrthum  bey  der  Anwendung -
  auf  die  Bayerische  Nachfolge  eingesehen,  und  den
aus
Max-Planck-Institut  für
            
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