Full text: Kritische Betrachtungen über verschiedene Staatsfragen (Th. 1 (1770))

86. 
Von dem Kayserl. Ratifications=Recht 
Canzleydirector Strube betrachtet die Frage in sei= 
nen Nebenstunden in der Ferne, (*) und der Hr. 
Prof. Schmidt in Jngolstadt machte vor zwey Jah= 
ren eine lateinische Copey von diesem deutschen Ori= 
ginal. (*) Als man beym Eintritt gegenwärtiger 
Cammer=Visitation von wegen Einführung des so ge= 
nannten Turnus so erschrecklich vieles geschrieben und 
abgeschrieben, daß die Projecten und Gutachten gleich 
der Römer Meinungen eine Last vor viele Camele 
werden dürften, hat sich nähere Gelegenheit zu die= 
ser Frage gegeben. Eine höchst ansehnliche Kayserl. 
Commißion verlangte nach Vorschrift der Wahlca¬ 
pitulation dieses allerhöchste Kayserl. Reservatrecht 
bey der Visitation den Reichstägen gleichmäßig 
) Strubens Nebenstunden Tom. IV. pag.208. Ex- 
„trectus protocollares de 1553. 1556. 1557. 1584. 
„1586 geben an Tag, daß sich die kayserl. Com= 
„mißion von den Deputirten der Ständen nicht ge= 
„trennet habe, sondern daß die Conclusa jedes¬ 
„mal per majora gemacht worden.,, 
) Dissert. de visit. Cam. Imp. ad Quæstionem, 
! Utrum commiss. jus habeant &c. in verbis: Ex- 
„tractus protocollares de 1553. 1556. 1557. 1584. 
1586. sat clare corroborant, cæsaream Commis- 
„sionem a Subdelegatis deputatorum Imperii sta¬ 
„tuum se hand separasse, cum illis unum Impe¬ 
„rii conventum specialiorem constituisse, & so¬ 
„lummodo majora obtinuisse. „ 
Max-Planck-Institut für
	        
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