222 IV. Buch I. Theil III. Abschnitt 1. Hptst. §. 335. Tagfahrt zur Beweisaufnahme.
V Capitel.
Verfahren bei der Tagfahrt zur Beweisaufnahme.
§. 335 *).
Für das Verfahren bei der Beweisaufnahmstagfahrt bestehen theils
allgemeine, d. h. den verschiedenen Beweismitteln gemeinsame Normen,
theils Sondervorschriften mit Rücksicht auf die individuelle Natur der
einzelnen Beweismittel, um deren Erhebung es sich handelt. Zu den ersteren ¬
gehören die nachstehenden Bestimmungen.
Uebergabe der Parteiacten an den Richter.
gleichviel ob
Bedarf der beauftragte oder ersuchte 2) Richter,
dieser ein Mitglied des Proceßgerichts ist oder nicht, zu seiner Information
für die Beweiserhebung die Parteiacten, so kann er veranlassen3), daß ihm
dieselben zur Einsicht vorgelegt, wenn nöthig auch versendet werden z. B.
Ins Ausland
an ein committirtes oder subcommittirtes Einzelngericht.
brauchen die Acten wegen der mit der Sendung verknüpften Gefahr wohl
nicht abgegeben zu werden *)
Ein förmliches Verfahren hat nicht stattzufinden; die Acten sind von
Spätestens
kurzer Hand mündlich oder mit Schreiben zu begehren 5).
nach geendigter Beweisaufnahme werden dem Anwalte die Acten durch den
Richter oder die Gerichtsschreiberei zurückgestellt.
In der Pfalz ist es üblich, dem Richter zu seiner Vorbereitung die
Acten unaufgefordert zu übersenden.
Der Anwalt, der durch die ihm ertheilte Information sowie seine unmittelbare ¬
Thätigkeit in der Sache ohnehin genügend informirt ist, kann
die Acten auf einige Zeit leicht entbehren. In weitläufigeren und verwickelteren ¬
Sachen wird er sich seine besonderen Notizen gemacht haben,
1) Ouellen zu Artikel 340 Pr. O.:
Abg. Ref. II, 122—123.
Abg. Prot. II, 162—164, 328, 355.
R. Ref. 1. 21.
R. Prot. II, 114.
Quellen zu Artikel 341 Pr. O.:
Abg. Ref. II, 122—123.
Abg. Prot. II, 161, 182—183, 328—-329, 336, 355; IV, 89—90, 134.
R. Ref. I, 21; II, 144.
R. Prot. II, 114; IV, 43. Vgl. Stenogr. B. d. Abg. K. v. J. 1869 Nr. 127
S. 471, 484.
Quellen zu Artikel 342 Pr. O.:
Abg. Ref. II, 122—124; III, 45.
Abg. Prot. II, 161, 164-165, 329, 355, 451; IV, 90, 134.
R. Ref. 1, 21; II, 144.
R. Prot. II, 114; IV, 43.
2) Artikel 55 Absatz 3 Pr. O.
Artikel 341 Absatz 2 Pr. O.
4) Vgl. Abg. Prot. II, 182—183.
5) Abg. Prot. IV, 89—90; R. Ref. 11, 144.