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§. 36.
Abgesehn von den durch höhere Gewalt an den Gutsgrundstücken ver=4. Berechanlaßten ¬
Aenderungen, muß sich Pächter auch jederzeit gefallen lassen, daß tigung des
VerpächVerpächter ¬
das eine oder andere Grundstück, auf keinen Fall jedoch mehr
ters,
Grundals ¬
2 Hectaren, aus der Pacht zurückzieht, wenn dies zum vortheilhafteren
stücke aus
oder erweiterten Betriebe der von der Pacht ausgeschlossenen Ziegelei erder ¬
Pacht
forderlich scheint. Verpächter muß jedoch in solchem Falle ein Jahr vorher
zurückzuziehn. ¬
die Grundstücke, welche er zurückziehn will, bezeichnen und dem Pächter gestatten, ¬
das doppelte von dem, was nach dem arithmetischen Verhältniß
des Pachtareals zum Pachtzinse auf die zurückgezogenen Grundstücke fallen
würde, vom Pachtgelde in Abzug zu bringen.
§. 37.
Die Pacht hört auf, ohne Kündigung, mit dem 24. Juni 1888.
Die X. Auflösung ¬
der
stillschweigende Verlängerung derselben wird hiermit ausdrücklich ausgePacht. ¬
schlossen.
1. Durch
Zeitablauf.
§. 38.
Das Recht, die Pacht vor dem Eintritte des normalen Endtermins auf=2. Vor bedungener ¬
zuheben, behält sich Verpächter für folgende Fälle vor:
Zeit.
1) Wenn Pächter in Concurs geräth.
Zur
2) Wenn Pächter, aus welchem Grunde es auch immer geschehe, die Sicherung
des VerDisposition ¬
über sein Vermögen entzogen wird.
pächters.
3) Wenn Pächter ganz oder auf Zeit rechtskräftig die Ehrenrechte aberkannt ¬
werden.
4) Wenn bei vollstreckter Execution wegen Pachtverbindlichkeiten, außer
der
Caution und den zur Führung der Wirthschaft unerläßlichen Vorräthen
und Inventar, geeignete Executionsobjecte nicht gefunden werden.
5) Wenn Pächter mit der Zahlung einer Pachtrate ganz oder theilweise
4 Wochen im Rückstande bleibt. (§. 6.)
6) Wenn Pächter seine bei Benutzung und Bewirthschaftung des Pachtihm ¬
obliegenden Verpflichtungen in gröblicher Weise vernachlässigt.
guts
(§. 29.
7) Wenn Pächter aus dem nämlichen Grunde wiederholt zur Zahlung
von contractlich ihm auferlegten Conventionalstrafen herangezogen ist.
8) Wenn Pächter ohne Genehmigung des Verpächters das Gut cedirt
ganz oder theilweise verafterpachtet.
oder
9) Wenn Pächter die selbstschuldnerische Bürgschaft seiner Ehefrau binnen
8 Wochen nach seiner Verheirathung nicht beibringt.
In allen vorgenannten Fällen hat Verpächter, ohne an irgendwelche
Kündigungsfrist gebunden zu sein, das Recht, den Pächter alsbald der Pacht
entsetzen zu lassen. Letzterer hat den Pachtzins bis zum Ablaufe des Pachtjahres, ¬
mit welchem die Rückgewähr erfolgt, voll zu bezahlen; das Gut aber
wird bis zu jenem Zeitpunkte auf Rechnung des Pächters durch einen ledig¬