Volltext : Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1835, Bd. 1 (1835))

Inhaltsverzeichniß
des  ersten  Bandes.
Hauptblatt  vom  Januar  bis  Juny.
Seite
I.)  Ueber  den  Begriff  der  verbrauchbaren  und  unverbrauchbaren -
  Sachen.  Aus  dem  Nachlasse  des  Herrn  Dr.  Michael -
  Schuster,  gewesenen  kaiserl.  Rathes  und  Professor -
  an  der  prager  Universität
Criminalrechtsfall  in  Beziehung  auf  den  §.  167  des  ersten
II.)
Theiles  des  österreichischen  Strafgesetzbuches.  Vom  Herrn
Andreas  Visini,  Criminal=Actuar  beym  wiener  Ma=43 -

gistrate.
III.)  Ueber  die  Haftungsverbindlichkeit  eines  öffentlichen  Handlungsgesellschafters -
  nach  seinem  Austritte  aus  der  Gesellschaftshandlung. -
  Zur  Erläuterung  des  §.  7  I.  Abtheilung -
  der  Falliten=Ordnung  vom  18.  August  1734.  Vom
Herrn  Joseph  Edlen  v.  Wayna,  k.  k.  priv.  Großhändler, -
  Director  der  priv.  österr.  National=Bank  ec.
Die  Realgewerbe  in  Nieder=Oesterreich.  Vom  Herrn  Wenzel
IV.)
77
Turba,  k.  k.  n.  ö.  Kreis=Commissär  im  V.  U.  M.  B.
VI  Rechtsfall  über  die  Bestreitung  der  Vermuthung  der  ehelichen -
  Geburt  zu  Folge  des  §.  158  des  a.  b.  G.  B.  Mitgetheilt -
  vom  Herrn  Dr.  Joseph  Wessely,  k.  k.  ordentl. -
  öffentl.  Professor  des  Lehen=,  Handels=  und  Wechselrechtes, -
  so  wie  des  gerichtlichen  Verfahrens  an  der
123
Universität  zu  Innsbruck
Müssen  wir  unsere  Sache  von  dem  Besitzer  jederzeit  mittelst
VI.)
der  Eigenthumsklage  verfolgen,  oder  gibt  es  nicht  persönliche -
  Klagen,  denen  die  Wirkung  der  Eigenthumsklage
zukommt?  Aus  dem  Nachlasse  des  Herrn  Dr.  Michael
Schuster,  gewesenen  k.  k.  Rathes  und  Professors  der
147
Rechte  zu  Prag
VII.)
Gegenansicht  über  den  Begriff  des  Diebstahles.  Vom  Herrn
Joseph  Kitka,  Actuar  der  k.  k.  Hofcommission  in
Justizgesetzsachen
161
VIII.)
Mit  welchen  Urkunden  soll  ein  Gesuch  um  executive  Feilbiethung -
  eines  unbeweglichen  Gutes  instruirt  werden?
„Vom  Herrn  Anton  Winter,  fürstl.  Johann  Lichtentenstein'schen -
  Justizamtmanne  in  Wien.
181
Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer