Minasiewicz: Ueb. Handel u. Jndustrie in Galizien. 891
Umganges und Verkehrs nur verwüstende Einfälle 1) von Zeit
zu Zeit erfuhr; ferner die von der Türkey oft hereinbrechende
Pest, wogegen weder an den Gränzen noch im Innern des
Landes Vorsichts= und Hemmungsmaßregeln bestanden, wodurch
somit sehr oft mit unglaublicher Wuth insbesondere die südlichen
Theile Pohlens verheert wurden; endlich die sehr häufigen
Kriege und Fehden im Innern des Staates,
welche insbesondere während eines jeden interregnum, aber auch
außerdem sehr oft im ganzen Reiche die Unsicherheit des Lebens
und des Vermögens, mit einem Worte, den Zustand der Anarchie -
hervorbrachten 2).
*) Den häufigsten Anlaß zu solchen Einfällen gaben in den ersten Zeiten -
der Vereinigung Galiziens mit dem ehemahligen pohlnischen
Reiche (nach dem Zeugnisse des Stryjkowski in seiner Chronik) -
die Willkühr und die Bedrückungen des Landes von Seite
der vom Könige Casimir dem Großen ursprünglich zur politischen -
Verwaltung aufgestellten Wojewoden; denn die Bedrückten
lockten oft aus Rache in dieses Land Horden der Tartaren, Wallachen -
u. dgl. herbey. Und so geschah es, daß diese Bedrückungen auf
doppelte Weise dieses Land zu Grunde richteten. Bey dem allgemein
bekannten edlen Charakter Königs Casimir des Großen läßt sich
jedoch mit Zuversicht behaupten, daß jene Bedrückungen nur der
Habsucht einzelner schlechter Leute zuzuschreiben kommen, und der
König hierbey schon durch jene allgemeinen Schwierigkeiten zu entschuldigen -
sey, welchen die Einführung einer neuen Staatsverwaltung -
in einem neu eroberten Lande — insbesondere in jenem Zeitalter -
— unterliegen mußte.
Es ist sich daher nicht zu verwundern, daß einige Ausländer, wie
3. B. Abbé des Fontaines, dessen Werk ich nur in einer
italienischen Uebersetzung besitze, unter dem Titel: »Storia delle
Rivoluzioni della Polonia dal principio di questa Monarchia
sino all' ultima elezione di Stanislao Leszczynski; in Venezia -
1737 (II Bände)? unter der Benennung: „Geschichte der pohlnischen -
Revolutionen" die ganze Staatsgeschichte dieses Reiches
schrieben, indem sie ihrem Werke die Benennung gleichsam a potiori -
beylegten.
Max-Planck-Institut für
zuropäische Rechtsgeschichte