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Miscellen.
kungen nachgewiesen sind; nicht das letztere, weil Niemand da ist, dessen
Rechte gekrankt werden könnten. Denn es ließe sich eine solche Kränkung -
nur in Ansehung der Lehenfolger, oder in Ansehung der Bischöfe
denken; allein Lehenfolger existiren nach der Voraussetzung nicht, weil
sich das Lehen am Heimfall befindet; die Bischöfe verlieren aber auch
nichts, weil ihnen ja die Lehen nicht weggenommen, sondern mit ihrer
Dotation vereinigt werden. Das alte Gesetz der venetianischen Regierung -
endlich steht um so weniger im Wege, als es ja in der Macht
einer jeden Regierung liegt, die Gesetze früherer Regierungen abzuändern. -
Obwohl nun, wie bisher vorausgesetzt worden ist, der Zeitpunkt
des Heimfalls der Lehen der zur Allodialisirung geeignetste wäre; so
dürfte dieser doch bey jenen Lehen, die keine strengen Mannslehen
(feudi retti), sondern Weiberlehen sind, zu weit entfernt seyn, und
es erschiene da ein Allodialisirungs-Vertrag zwischen den Lehenbesitzern
und den Bischöfen als das Wünschenswertheste.
Die Grundsätze, nach welchen bey der Allodialisirung der bischöflichen -
Lehen vorzugehen ist, sind dieselben, wie bey jeder Lehen-Allodialisirung; -
denn das ganze Geschäft ist ein Lehen-, und kein kirchliches -
Administrations=Geschäft. Wohl aher ist die Frage: „ob und wie
viel die Bischöfe von den ihnen dadurch neu zugeflossenen Gütern zur
bessern Dotirung ihrer Seminarien verwenden sollen, eine kirchliche
Administrations=Frage; welche im Allgémeinen um so eher zu bejahen
ist, als die Taxen für die Bestätigung der von den Bischöfen ertheilten -
Investitur, (welche Bestätigung dem Landesfürsten als Oberlehensherrn -
zustand), nach Aufhebung des Lehenbandes für das Aerar
verloren gehen, und dieses demnach einen Theil seines Einkommens
verliert.
Ehrenbezeigungen und Standeserhöhungen.
Hr. Ambros Kutscha, bey dem böhmischen Appellationsgerichte
in Dienstleistung befindlicher Hofrath, und Ritter des österreichischen
Leopold=Ordens, wurde den Ordensstatuten gemäß in den Ritterstand -
des österreichischen Kaiserstaates erhoben.
Beförderungen.
Befördert wurden:
Hr. Ignaz Pokorny v. Kornberg, Vice=Hofbuchhalter bey
der Cameral=Hauptbuchhaltung, zum Hofbuchhalter bey derselben
Stelle;
Hr. Dr. Joseph Maurer, Bürgermeister in Innsbruck, zum
Bürgermeister in Grätz;
Max-Planck-Institut für