Metadaten : Lindecke, Otto: ¬Das Genossenschaftswesen in Deutschland

I.  Abschnitt.
Entstehung
Geschichte  und  Organisation
der  größeren  Genossenschaftsverbände.
1.  Kapitel.  Die  städtische  Genossenschaftsbewegung.
Der  Allgemeine  Verband  der  deutschen  Erwerbs-  und
Wirtschaftsgenossenschaften.
Das  Verdienst,  den  neuen  Genossenschaftsgedanken  in
praktisch  brauchbare  Bahnen  gelenkt  und  vor  allem  seine
rechtliche  Ausgestaltung  gefördert  zu  haben,  gebührt  Hermann ¬
  Schch, -
  den  man  vielfach  den  „Vater“
13e
Del
des  deutschen  Genossenschaftswesens  genannt  hat.
Schulze  wurde  am  29.  August  1808  als  Sohn  des  Patrimonialrichters ¬
  zu  Delitzsch  geboren.  Er  widmete  sich  dem
(
Studium  der  Jurisprudenz.  Doch  bevor  er  dieses  abschließen
re
konnte,  wurde  er  schon  als  Vertreter  seines  erkrankten  Vaters
nach  Delitzsch  berufen.  Hier  hatte  er  früh  Gelegenheit,  die
Bedürfnisse  der  „kleinen  Leute“  seiner  engeren  Heimat  genauer ¬
  kennen  zu  lernen  und  dadurch  die  Grundlage  zu  seinen
späteren  Erfolgen  als  praktischer  Genossenschaftsorganisator
zu  legen.  Nach  bestandenem  Staatsexamen  wurde  er  1841
Patrimonialrichter  in  Delitzsch.  In  den  Notjahren  1846  und
1847  entfaltete  Schulze  für  seine  Vaterstadt  eine  reiche  philanthropische ¬
  Tätigkeit,  wodurch  er  sich  das  Vertrauen  der
Einwohnerschaft  in  dem  Maße  erwarb,  daß  er  im  Mai  1848
als  Vertreter  des  Delitzscher  Kreises  in  die  preußische  Nationalversammlung ¬
  entsandt  wurde.  Jedoch  schon  im  November
des  gleichen  Jahres  wurde  diese  wieder  aufgelöst,  nachdem
            
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