Volltext : Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1843, Bd. 3 (1843))

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194  Erstes  Buch.  II.  Abschn.  1.  Hauptst.
nen  Waaren  zu  seinem  Hauptgegenstande  b).  Derjenige,
welcher  die  Gefahr  übernimmt,  heißt  der  Versicherer
oder  Assuradeur.  Die  Belohnung  dafür  nennt  man
die  Prämie  oder  den  Versekerlohn,  deren  Größe  nach
der  Größe  und  Wahrscheinlichkeit  der  übernommenen
Gefahr  von  den  Contrahenten  willkührlich  bestimmt  wird;
und  welche  der  Regel  nach  gleich  bey  Schließung  des
Contracts  voraus  zu  bezahlen  ist.  Bey  Assecuranzgesellschaften, =
  die  nur  ihren  Mitgliedern  Sicherheit  gewähren, =
  vertritt  diese  gegenseitige  Verpflichtung  die  Stelle
der  Prämie.  Die  Urkunde,  welche  den  geschlossenen  Contract =
  enthält,  wird  Poliza  c)  genannt,  und  ist  entweder
auf  Casco,  oder  auf  Güter  gerichtet.  An  allen  Seehandlung =
  treibenden  Orten  sind  gedruckte  Formulare  dazu =
  vorgeschrieben,  deren  man  sich  bey  Strafe  der  Nullität =
  des  Geschäfts  bedienen  muß.  Es  ist  übrigens  nicht
durchaus  nöthig,  daß  sich  der  wahre  Eigenthümer  des
versicherten  Schiffes  oder  der  Waren  bey  Schließung  des
Contracts  nenne  d).
a)  Ueber  Erndte=  und  Herbstasseeuranzen  s.  G.  H.  von  Bert
in  den  Statswirthschaftlichen  Versuchen;  Th  1.  N.  2.
S.  59-340.
b)  Hauptschriften:  (Nic.  Magens)  Versuch  über  Assecuranzen, =
  Haverey  und  Bodmerey.  Hamburg  1753.  4.  Enthält
auch  die  meisten  Assecuranzordnungen.  Traité  des  assurances
et  des  contrats  à  la  Grosse,  par  Balthazard-Marie  EMERIGON. ¬
  2  Tom.  Paris  1784.  4.  Della  assecurazioni  maritime,
trattato  dell'  avocato  AsCANIO  BALDASSERONI;  in  Firence.
T.  1-3.  1786.  gr.  4.  J.  Weskert  Theorie  und  Praris
der  Assecuranzen:  a.  d.  Engl.  übers.  und  mit  Anmerk,
und  Zusätzen  vermehrt  von  Joh.  Andr.  Engelbrecht,
Lub.  1782-  87.  3  B.  4.  Der  dritte  Band  ist  auch  unter  dem
besondern  Titel  zu  haben:  Joh.  Andr.  Engelbrecht  Assecuranz=Wissenschaft =
  systemat.  bearbeitet,  nebst  einer
Samml.  alter  und  neuer  Seerechte  und  dahin  gehör,
Verordn.  1.  B.  Lüb.  1787.  4.  Auch  sind  die  hierin  enthalte=
            
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