Full text: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1840, Bd. 3 (1840))

Anz. üb.: Anne den Tex. Ecyclop. Jurisprudentiae. 397 
manche andere Arbeiten schon erworben hat, hier nur von Neuem ge¬ 
rechtfertigt. 
Eine besondere Klarheit in der Entwicklung der Begriffe, hohe 
Deutlichkeit und strenge Systematik in der Darstellung sind als 
wesentliche Vorzüge des zu besprechenden Werkes anzurühmen. Selbst 
wo uns der Verfasser nur schon Bekanntes biethet, ist es auf eine ungemein 
faßliche Weise entwickelt, und prägt sich daher um so leichter dem Ge¬ 
dächtnisse ein. Weniges bliebe von Seite der Vollständigkeit zu wünschen 
übrig, worauf wir noch im Verlaufe unserer Anzeige zurückzukommen ge¬ 
denken; dagegen müssen wir noch einer Eigenschaft erwähnen, welche den 
Verfasser besonders auszeichnet: es ist die strenge Unparteylichkeit, 
mit welcher er die verschiedensten Ansichten der Schriftsteller, die Vorzüge 
und die Mängel seiner vaterländischen, wie auch der fremden Gesetzge¬ 
bungen, endlich die widerstreitenden Anforderungen der Theorie und der 
Praxis beurtheilt, und zwar in einem würdevollen, leidenschafts¬ 
losen Tone beurtheilt, der leider immer seltner zu werden anfängt, 
Was die Latinität des Styles anbelangt, so verdient die hohe 
Cleganz derselben wahrhaftig unsere vollste Bewunderung, und es wird 
nur das Bedauern in uns rege, daß eine Sprache, welche sich für 
juridische Arbeiten so vorzugsweise eignete, und dieselben zum Gemeingut 
des gebildeten Theils aller Nationen zu machen fähig wäre, in neuerer 
Zeit über die Gebühr vernachlässiget wird, wozu eine viel verbreitete, 
höchst unzweckmäßige Lehrmethode wohl das Ihrige beigetragen hat. 
Um dieses unser Gesammturtheil über die vorliegende Schrift 
nur einigermaßen zu motiviren, glauben wir unsern verehrten Lesern 
wenigstens das Gerippe des Werkes vorlegen zu müssen, wobei sich zu¬ 
gleich die Gelegenheit darbiethen wird, einige wenige Bemerkungen anzu¬ 
knüpfen, welche sich uns bey wiederholter Durchlesung aufgedrungen haben, 
und nur als unsere subjectiven — vielleicht ungegründeten — Bedenken hin¬ 
gestellt seyn mögen. 
In einer kurzen Einleitung spricht der Verfasser zuerst von dem 
gemeinsamen Bande aller Künste und Wissenschaften, 
deren innigen Zusammenhang unter den Griechen vorzüglich Plato 
unter den Römern am deutlichsten Cicero erkannte, und auf das im 
Mittelalter die scholastische Philosophie ihr besonderes Augenmerk 
richtete (§. 1 — 4.). So sehr der Verfasser von der Wichtigkeit dieses Zu¬ 
sammenhanges und dem Werthe des darauf gegründeten encyklopädi¬ 
schen Studiums überzeugt ist, so warnt er doch mit Recht vor der Aus¬ 
artung desselben in die sogenannte Polymathie (§. 8.); denn läßt 
sich gleich nicht läugnen, daß alle Kenntnisse des Menschen aus einer 
Max-Planck-Institut für
	        
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